Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr.: 8.00 bis 12.00 Uhr
Do.: 13.30 bis 18.00 Uhr
Bürgermeistersprechstunden:
Mo.: 10.00 - 12.00 Uhr
Do.: 15.00 - 18.00 Uhr
Tel.: (09428) 94 10 0 * Fax.: 94 10 15
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Ausweichtermin: 22.06.13
Ort: Festplatz in Kirchroth
KLJB Kirchroth
Anmeldung bei Michael Tenschert (09428/903291)
Ort: Naturfreundehaus Schönhofen
KAB Kirchroth
Ausflug nach München Botanischen Garten und Weihenstephan Bitte anmelden Tel.09428/1325 o. 949489
Ort: Abfahrt Schulparkplatz Kirchroth
OGV Kirchroth
Ort: Sportgelände Oberzeitldorn und Sport- und Schützengaststätte Oberzeitldorn
SpVgg Pondorf-Oberzeitldorn
Ort: Ort: Kößnach, Fischerhütte
Angelsportverein Kößnach-Pittrich e.V.
Die Tagesordnung ist ca. eine Woche vor Sitzungstermin in den gemeindichen Aushangkästen oder auf der Startseite unter www.kirchroth.de einsehbar.
Ort: Rathaus Kirchroth, Sitzungssaal
Gemeinde Kirchroth
Zeltparty mit DJ Turm
Ort: Bolzplatz, Niederachdorf
Burschenverein Niederachdorf-Hofdorf
Seit dem 01.01.2009 fördert die Gemeinde Kirchroth den Zuzug von Familien von außerhalb und den Umzug innerhalb der Gemeinde in Verbindung mit dem Neubau von Wohneigentum auf einem von der Gemeinde verkauften Baugrundstück durch die Gewährung von Zuschüssen.
Antragsberechtigt ist jede natürliche Person als Bauherr/Bauherrin eines Wohnobjekts, welches er/sie selbst als Wohneigentum nutzt. Juristische Personen und Bauträger sind von einer Förderung ausgeschlossen. Der Erwerb von privaten Baugrundstücken oder Eigentumswohnungen wird nicht gefördert.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Erwerb eines gemeindlichen Baugrundstücks mit Bau eines Wohnhauses, sowie die tatsächliche Bewohnung des Objekts mit Hauptwohnsitz.
Die Eigennutzung des Gebäudes muss mindestens die Hälfte der Wohnfläche betragen. Berücksichtigt werden alle Bauvollendungen mit Einzug ab 01.01.2009. Eine Doppelförderung beim Bau eines weiteren Wohnhauses erfolgt nicht.
Grundförderung: Für jedes Kind (leibliches und Adoptivkind) das im Haushalt des Antragsberechtigten seinen Erstwohnsitz hat, wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 500 € gewährt. Höchstalter der Kinder beim Einzug in das neu gebaute Wohnhaus ist die Vollendung des 12. Lebensjahres.
Ergänzungsförderung: Zudem wird für jedes weitere Kind, das innerhalb von 3 Jahren nach Erstbezug des Wohnobjekts des Antragstellers geboren oder adoptiert wird, dauerhaft in diesem Haushalt lebt und entsprechend melderechtlich mit Hauptwohnsitz erfasst ist, ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 500 € gewährt.
Die Auszahlung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach dem Einzug oder ein Jahr nach Geburt des Kindes bei der Gemeinde eingereicht werden. Eine Auszahlung der Grundförderung erfolgt nach Anmeldung des Antragstellers, wie auch des/r Kind/er am Wohnhaus. Die Auszahlung der Ergänzungsförderung erfolgt bei Anmeldung des/r weiteren Kindes/r am Wohnobjekt.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Das Förderprogramm gilt für die Haushaltsjahre 2009 - 2012. Der Gemeinderat Kirchroth hat die Förderung bis zum 31.12.2014 verlängert.
Der Bürgermeister entscheidet anhand dieser Richtlinien, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen. Sollten Sachverhalte auftreten, die nicht abschließend anhand dieser Richtlinien erklärt werden können, behält sich der Gemeinderat diesbezüglich eine gesonderte Einzelfallentscheidung vor. In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann der Gemeinderat auch abweichend von den Richtlinien eine Förderung gewähren.
Anbei finden Sie den Antrag auf Zuschussgewährung,welchen Sie ausdrucken, ausfüllen und bei der Gemeindeverwaltung abgeben.
Antrag auf Gewährung der Familienförderung (pdf-Format, Größe: 31 KB)
Zum Öffnen der Datei wird der adobe reader benötigt, den Sie kostenlos herunterladen können.
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