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Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Kirchroth-Nord“ mit Deckblatt Nr. 2; Öffentliche Auslegung der Planungs-Entwürfe gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

  • Aus dem Rathaus

Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchroth-Nord“ mit Deckblatt Nr. 2 zu ändern und um die Grundstücke Fl.-Nrn. 237 (Teil), 240 (Teil), 241 und 242 der Ge-markung Kirchroth zu erweitern. Die Fläche wird als Industrie-gebiet (GI) sowie als öffentliche Verkehrs- und Grünfläche dar-gestellt.

Die ausgearbeiteten Entwürfe des Bebauungs- und Grünord-nungsplanes „Kirchroth-Nord“ mit Deckblatt Nr. 2 wurden vom Ge-meinderat Kirchroth in der Sitzung vom 25.02.2025 unter Berücksichtigung bzw. Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt. Die Entwürfe des Bebauungs- mit Grünordnungs-planes „Kirchroth-Nord“ in der Fassung vom 25.02.2025 mit planlichen und textlichen Festsetzungen, Hinweisen, Begründung, Umweltbericht und aller bisher im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnah-men liegen in der Zeit vom 28. Mai 2025 bis 27. Juni 2025 im Rathaus der Gemeinde Kirchroth in 94356 Kirchroth, Regensburger Straße 22 (Zimmer Nr. 11) während der all-gemeinen Dienststunden (Mo. – Fr. 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Di. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Do. 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus, sowie unter https://www.kirchroth.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanungen.

 

 

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