BEKANNTMACHUNG - Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Laurentius“, Oberzeitldorn (Verfahren nach § 13b BauGB)

Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Laurentius“, Oberzeitldorn (Verfahren nach § 13b BauGB); Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung der Planungsentwürfe gemäß §§ 13b i.V.m 13a Abs. 2 und Abs. 3 BauGB sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am
30. November 2021 beschlossen, für die Grundstücke
Fl.-Nr. 147/1, 147/2, 147/3, 147/4, 15, 15/1 und 195/1 (Teil) der Gemarkung Oberzeitldorn den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Laurentius“, Oberzeitldorn aufzustellen. Der Planbereich wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) und als öffentliche Verkehrs- und Grünfläche dargestellt.
Die Entwürfe zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Laurentius“, Oberzeitldorn in der Fassung vom 30. November 2021 mit planlichen und textlichen Festsetzungen, Hinweisen und Begründung liegen in der Zeit
vom 22. März 2023 bis 24. April 2023
im Rathaus der Gemeinde Kirchroth in 94356 Kirchroth, Regensburger Straße 22 (Zimmer Nr. 11) während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag, 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.kirchroth.de/bauleitplanungen veröffentlicht.
Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Laurentius - Text
Bebauungsplan Laurentius - Begründung
Bebauungsplan Laurentius - Plan