Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 45
Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 die Änderung des Flächennut-zungsplanes der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 45 festgestellt. Mit Bescheid vom 12.07.2024, Nr. 23-610-BP-2024-66 hat das Landratsamt Straubing-Bogen den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 45 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.