Vollzug der Wasser- und Abwasserabgabengesetze; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem GI „Kirchroth Nord“ in einen zum Perlbachableiter führenden Entwässerungsgraben durch die Gemeinde Kirchroth, Landkreis Straubing-Bogen
Das Landratsamt Straubing-Bogen hat mit Bescheid vom 11.09.2024 der Gemeinde Kirchroth die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG zum Einleiten von Niederschlagswasser in einen zum Perlbachableiter führenden Entwässerungsgraben erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheids vom 11.09.2024 sowie die dazugehörigen Pläne liegen in der Zeit vom
01. Oktober 2024 bis 16. Oktober 2024
im Rathaus der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22, 94356 Kirchroth, Zimmer-Nr. 10 während der allgemeinen Geschäftszeiten (Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 12:00 Uhr, Di. 13:30 Uhr – 16:00 Uhr, Do. 13:30 –18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).
Die Unterlagen können auch untenstehend eingesehen werden