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Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Alter Wertstoffhof"

  • Amtliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 28.März 2023 beschlossen, für die Grundstücke Fl.-Nr. 48 (Teil) und 49 der Gemarkung Kirchroth den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Alter Wertstoffhof“, Kirchroth aufzustellen. Der Planbereich wird als Mischgebiet (MI) und als öffentliche Verkehrs- und Grünfläche dargestellt.

Die ausgearbeiteten Entwürfe zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Alter Wertstoffhof“, Kirchroth wurden vom Gemeinderat Kirchroth in der Sitzung vom 26.09.2023 unter Berücksichtigung bzw. Abwägung der Stellungnahmen aus der ersten öffentlichen Auslegung gebilligt.

Die Entwürfe zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Alter Wertstoffhof“, Kirchroth in der Fassung vom 26.09.2023 mit planlichen und textlichen Festsetzungen, Hinweisen, Begründung und aller bisher im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 7. November 2023 bis 27. November 2023

im Rathaus der Gemeinde Kirchroth in 94356 Kirchroth, Regensburger Straße 22 (Zimmer Nr. 11) während der allgemeinen Dienststunden (Mo. – Fr. 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Di. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Do. 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.

Bekanntmachung

Alter Wertstoffhof Plan und Text

Alter Wertstoffhof Begründung

Stellungnahmenbehandlung der ersten Auslegung

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