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Bekanntmachung der Planfeststellung für die Aufhöhung der St2125

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    Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Planfeststellung für die Aufhöhung der Staatsstraße St 2125 (Flur Nr. 876, Gemarkung Kößnach, Gemeinde Kirchroth) im Bereich der Flur Nrn. 874 und 876, Gemarkung Kößnach, Gemeinde Kirchroth und Flur Nr. 2176, Gemarkung und Gemeinde Parkstetten, durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf

    Das Landratsamt Straubing-Bogen hat mit Bescheid vom 28. April 2023 den Planfeststellungsbeschluss für die Aufhöhung der Staatsstraße 2125 (Flur Nr. 876, Gemarkung Kößnach, Gemeinde Kirchroth) im Bereich der Flur Nrn. 874 und 876, Gemarkung Kößnach, Gemeinde Kirchroth und Flur Nr. 2176, Gemarkung und Gemeinde Parkstetten erlassen. Vorhabensträger ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf.

    Eine Ausfertigung des Bescheids vom 28. April 2023 sowie die dazugehörigen Pläne liegen in der Zeit vom 17. Mai bis 31. Mai 2023 im Rathaus der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22, 94356 Kirchroth, Zimmer-Nr. 13 während der allgemeinen Geschäftszeiten (Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 12:00 Uhr, Di. 13:30 Uhr – 16:00 Uhr, Do. 13:30 –18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. 

    Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

     

    Sie können die Unterlagen auch hier herunterladen:

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