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Bekanntmachung über die 15. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusses

  • Gemeinderat

Erste Bauarbeiten für die Naturgruppe

Die unter gemeindlicher Trägerschaft stehenden Kindertagesstätte „Donaukids“ soll um eine Naturgruppe erweitert werden, dafür hat sich der Gemeinderat schon vor einiger Zeit entschieden. Bei der letzten Sitzung des Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusses hatte das Gremium eine erste Vergabeentscheidung zu treffen. In seinem Sachvortrag wies Bürgermeister Fischer darauf hin, dass sich die Kinder dieser Gruppe ausschließlich in dem entstehenden Holzgebäude und dem umgebenden Freigelände aufhalten. Für dieses Holzgebäude, das die Beschäftigten des gemeindlichen Bauhofes fertigen werden, ist eine massive Bodenplatte notwendig. Für die Errichtung dieser Bodenplatte, bei der auch gleich notwendigen Leerrohre mit eingebaut werden sollen, hat man drei Angebote eingeholt. Aus den vorliegenden Angebotspreisen konnte man deutlich die derzeitigen Vorgänge in der Baubranche ablesen. Die Angebotspreise wichen erheblich voneinander ab und schließlich entschied sich das Gremium für das günstigste Angebot mit knapp 20.000 Euro.

Beim Vollzug des Baugesetzbuches hatte sich das Gremium mit der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „WA Herrnwiesen“ in Heilbrunn in der Nachbargemeinde Wiesenfelden zu befassen. Mit dem Deckblatt Nr. 5 soll in diesem Bebauungsbereich die Möglichkeit für die Errichtung eines weiteren Einfamilienwohnhauses mit Garage geschaffen werden. Die vorgesehene bauliche Entwicklung wird als maßvolle Abrundung des Bestandes am Ortsrand gewertet und bei der Gemeinde Kirchroth hat man dagegen keinerlei Einwände.

Mit ihrem Antrag begehrt eine Firma aus Aufroth die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Bayerwaldstraße“ in Aufroth. Im Zuge der Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes mit überdachter Containeranlage in vier Bauabschnitten auf dem Betriebsgelände wurden drei Fertiggaragen mit jeweils einer Fläche unter 50 Quadratmetern errichtet. Die Fertiggaragen sind grundsätzlich verfahrensfrei, jedoch ist im Bebauungsplan festgelegt, dass auf Flachdächern eine extensive Begrünung anzulegen ist. Die Firma begründete ihre beantragte Befreiung damit, dass die Garagen lediglich provisorisch für die Materiallagerung dienen und nach der Fertigstellung eines Lagergebäudes wieder abgebrochen und entfernt werden. Deshalb befürwortete das Gremium auch die beantragte Befreiung.

Von der gleichen Firma lag ein weiterer Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Bayerwaldstraße“ in Aufroth vor. Im Zuge der Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes wurde das Grundstück an der Südostseite mit einer Mauer unterschiedlicher Höhe samt einem Tor eingefriedet. In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Mauer zur Einfriedung nicht vorgesehen. Zulässig wären demnach transparente Einfriedungen mit Maschendraht oder in Gitterform. An der Grundstücksgrenze zur vorbeiführenden Kreisstraße und zur freien Landschaft hin ist außerdem eine beidseitige Begrünung vorzunehmen. In dem vorliegenden Befreiungsantrag soll in dem Zufahrtsbereich zum Betriebsgelände eine Betonmauer mit 30 Meter und Einfahrtstor außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Die Mauer soll von der Grundstücksgrenze zurückgesetzt entstehen und auch eine Bepflanzung erhalten. Der restliche Teil des Betriebsgeländes wird mit Maschendrahtzaun eingefriedet und nach den Vorgaben des Bebauungsplanes bepflanzt. Zu dem vorliegenden Antrag auf isolierte Befreiung erteilte das Gremium ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen. Mit einem nicht öffentlichen Teil nahm die Sitzung ihren Fortgang.

 

Berichterstatter Johann Groß

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