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Bekanntmachung über die Änderung der Ortsabrundungssatzung Pittrich-West durch Deckblatt Nr. 1

  • Amtliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2022 die Änderung der Ortsabrundungssatzung „Pittrich-West“, Kirchroth durch Deckblatt Nr. 1 beschlossen. Der Änderungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 1 umfasst das gesamte Gebiet der ursprünglichen Ortsabrundungssatzung.

Die Ortsabrundungssatzung „Pittrich-West“, Kirchroth soll dahingehend geändert werden, dass

  • zusätzlich zu den bereits erlaubten Dachformen auch Flachdächer sowohl bei Wohngebäuden als auch bei anderen Gebäuden zulässig sind,
  • gleichwohl die zulässige Dachneigung bei Flachdächern von 0° bis 5° ergänzt wird und
  • bei Flachdächern eine Begrünung mit Regenwasserrückhalt anzulegen ist.

 

Ortsübliche Bekanntmachung

Änderungsbeschluss

Änderungen durch Deckblatt Nr. 1

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