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Bekanntmachung über die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis

    Foto: pixabay

    Vollzug der Wasser- und Abwasserabgabengesetze; Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Kirchroth und von abgeschlagenem Mischwasser aus den Mischwasserentlastungsbauwerken Aufroth, Kirchroth, Kößnach, Krumbach, Niederachdorf, Obermiethnach, Pillnach, Pondorf und Untermiethnach in die Kößnach, einen zur Kößnach führenden namenlosen Graben, den Breimbach, den Elsengraben, den Feldgraben, den Großen Perlbach, den Kößnach-Ableiter und in einen zum Furthbach führenden namenlosen Graben durch die Gemeinde Kirchroth, Landkreis Straubing-Bogen

    Das Landratsamt Straubing-Bogen hat mit Bescheid vom 15.12.2022 der Gemeinde Kirchroth die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG zur Benutzung der Kößnach, eines zur Kößnach führenden namenlosen Grabens, des Breimbaches, des Elsengrabens, des Feldgrabens, des Großen Perlbaches, des Kößnach-Ableiters und eines zum Furthbach führenden namenlosen Grabens (jeweils Gewässer 3. Ordnung) durch Einleiten gesammelter Abwasser erteilt.

    Eine Ausfertigung des Bescheids vom 15.12.2022 sowie die dazugehörigen Pläne liegen in der Zeit vom 28. Dezember 2022 bis 11. Januar 2023 im Rathaus der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22, 94356 Kirchroth, Zimmer-Nr. 13 während der allgemeinen Geschäftszeiten (Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 12:00 Uhr, Di. 13:30 Uhr – 16:00 Uhr, Do. 13:30 –18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

    Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

     

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