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Bericht über den öffentlichen Teil der 11. Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung

  • Aus dem Rathaus

Neue Dokumentenkameras für die Schule

Mit der ersten Sitzung des Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusses im Rathaus erfolgte der Einstieg in die Sitzungsarbeit im Jahr 2022.

In enger Abstimmung mit der Leitung der Alois-Reichenberger-Schule erfolgte im Rahmen des Digitalpakts Schule eine Ausschreibung für die Anschaffung von 10 Dokumentenkameras, PC’s und eines WLAN-Controllers. Die näheren Erläuterungen über die Anschaffungen und die Wertung der vier eingegangenen Angebote erfuhren die Gremiumsmitglieder vom anwesenden Kämmerer Manfred Reisinger. Das wirtschaftlichste Angebot mit Brutto 15.717.67 Euro kam von einem Straubinger Systemhaus und fand auch die einhellige Zustimmung der Ausschussmitglieder. Für diese und eventuell noch weitere Anschaffungen im Rahmen des Digitalpakts Schule erwartet sich die Gemeinde eine 90-prozentige Förderung.

Im weiteren Verlauf hatten sich die Ausschussmitglieder mit dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Bayerwaldstraße“ zu befassen. Bei dem auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1356, Gemarkung Kirchroth, am südlichen Ortseingang von Kirchroth beabsichtigen die Antragsteller ein Bauvorhaben, ein Wirtschaftsgebäude und Lagerhallen, bei dem die in dem Bebauungsplan festgelegte Baugrenze überschritten wird. Zu dem für dieses Bauvorhaben beantragten Vorbescheid ist die Befreiung von der im Bebauungsplan festgeschriebenen Baugrenze unbedingt notwendig. Grundsätzlich gilt es auch bei diesem Bauantrag die öffentlich rechtlichen Vorschriften, die aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan abgeleitet werden, einzuhalten. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann aber erteilt werden wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Man war sich einig, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch Städtebaulich ist die Befreiung vertretbar, weil der Abstand zur vorbeiführenden Kreisstraße noch 10 Meter beträgt und zudem ein breiter Grünstreifen das Grundstück der Bauherren zur Straße hin abgrenzt. Die Tiefbauverwaltung des Landkreises Straubing-Bogen hatte gegen die Überschreitung der Baugrenze keine Einwendungen. Die Ausschussmitglieder erteilten der beantragten Befreiung das Einvernehmen.

Mit einem nicht öffentlichen Teil nahm die Sitzung ihren Fortgang.

Berichterstatter Johann Groß

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