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Bericht über den öffentlichen Teil der 19. Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung

  • Gemeinderat

Deckblatt soll Möglichkeiten erweitern

Nach der Sommerpause im Sitzungsgeschehen der Gemeinde trafen sich in dieser Woche die Mitglieder des Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusses um einige Punkte abzuarbeiten. Bei den Erschließungsarbeiten für das Industriegebiet Kirchroth-Nord sind derzeit die Arbeiten für die Erweiterung der Staatsstraße 2148 mit Abbiegespuren im Gange und für bei dem Knotenpunkt mit der Kreisstraße SR 64 auch zu Verkehrsbehinderungen und Umleitungen. Nach Fertigstellung soll in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Passau an diesem Knotenpunkt eine Ampelanlage für einen sicheren Verkehrsablauf sorgen. Die Arbeiten zum Bau einer Ampelanlage wurden durch das Ingenieurbüro KEB öffentlich ausgeschrieben und so konnte gemäß dem Vergabevorschlag den Zuschlag eine Fachfirma mit einer Angebotssumme von über 47.000 Euro (netto) erhalten. Beim Gewerbegebiet „Bachfeld I“, Bauabschnitt II, beabsichtigt die Gemeinde die erneute Änderung des aktuellen Deckblatts Nr. 4 mit dem nachfolgenden Deckblatt Nr. 5 für den Bebauungs- und Grünordnungsplan. Der Anlass ergibt sich aus einem vorliegenden Bauantrag, der unter anderem die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung vorsieht. Mit diesem Deckblatt will die Gemeinde erreichen, dass entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch in den Bereichen GE-NB 2 und GE-NB 3 Betriebsleiterwohnungen ausnahmsweise zulässig sind. Die Änderungen können im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch Ausschlusskriterien nicht zutreffen. Deshalb fassten die Ausschussmitglieder den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet „Bachfeld I“ einstimmig und jetzt kann der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht werden und die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden ist durchzuführen. Als Nachbarkommune von Parkstetten war bei der vorgesehenen Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Friedenhain-Süd“ und der ebenfalls notwendigen Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Parkstetten die Nachbargemeinde Kirchroth im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zu hören. Im Bereich Friedenhain in Richtung Parkstetten, von der Gemeindegrenze nicht weit entfernt, plant die Firma Gold SolarWind auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche von über 24 Hektar die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Die Belange der Gemeinde Kirchroth werden mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Friedenhain Süd“ in keiner Weise berührt und deshalb gab es keinerlei Einwände gegen die mit Deckblatt Nr. 6 beabsichtigte Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Parkstetten.

Berichterstatter: Johann Groß

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