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Bericht über den öffentlichen Teil der 35. Gemeinderatssitzung

  • Gemeinderat

Bebauungsplan „Laurentius“ als Satzung beschlossen

Den Hauptteil der letzten Gemeinderatssitzung beanspruchte die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu der von der Gemeinde beabsichtigten Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Laurentius“ im Gemeindeteil Oberzeitldorn. Zustimmung gab es auch für die neue Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen.

Bei der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Laurentius“ für ein Gebiet im nordwestlichen Teil von Oberzeitldorn galt es nach der öffentlichen Auslegung die eingegangen Stellungnahmen abzuarbeiten. Dabei begann Bürgermeister Fischer mit der Bekanntgabe der vier Beteiligten die ihre Belange ausreichend berücksichtigt sahen und keine Stellungnahme abgegeben haben. In fünf weiteren eingegangenen Stellungnahmen, darunter das Staatliche Bauamt Passau und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, gab es gegen das Vorhaben der Gemeinde keinerlei Einwände. In der Stellungnahme der Regierung von Niederbayern wird bereits im ersten Abschnitt die Notwendigkeit dieses Baugebietes mit der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung für die nächsten Jahre in Frage gestellt. Weiter wird auf den Regionalplan Donau-Wald verwiesen, der eine Siedlungspolitik möglichst auf die Hauptorte ausgerichtet haben will. Einen weiteren Konflikt sieht man gegenüber dem Landesentwicklungsplan und dem darin aufgeführten Innenentwicklungsziel. In der Antwort der Gemeinde wird auf die immense Nachfrage von Bauland verwiesen, das letzte Baugebiet in Kirchroth war vierfach überzeichnet und auch für das nächste Baugebiet in Aufroth liegen schon weit über hundert Anfragen vor. Bei den zur Bebauung vorgesehenen Flächen sieht man in Oberzeitldorn einen Lückenschluss, die sich durch die Möglichkeit zum Flächenerwerb ergab und verweist weiter auf die Nähe zum Hauptort Kirchroth. In der Stellungnahme des Landratsamtes sieht man gleich zu Beginn keine Einwände aus städtebaulicher Sicht und auch in den Äußerungen der weiteren Fachbereiche ist keine grundsätzliche Ablehnung erkennbar. Die in den Stellungnahmen gemachten Anmerkungen, Anregungen und Grundsätze werden zur Kenntnis genommen und im Plan und den textlichen Festsetzungen ergänzt. Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes war identisch mit der von der Regierung von Niederbayern und deshalb war die Antwort der Gemeinde ebenfalls gleichlautend. In der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird darauf verwiesen, dass der Planungsbereich weder in einem festgesetzten noch vorläufig gesicherten Überschwemmungsbereich liegt und auch auf den Vorrang der ortsnahen Versickerung des Niederschlagswassers wird hingewiesen. Um technische Details geht es in den Stellungnahmen der Deutschen Telekom, des Abfallzweckverbandes und vom Energieversorgungsunternehmen Heider. Unsere frühgeschichtlichen Vorfahren haben scheinbar die Vorteile dieser Flächen für die Besiedlung erkannte, sagte der Bürgermeister bei der Aussprache zu den erwarteten archäologischen Funden. Dieses Gebiet ist nämlich als Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung, der jüngeren Bronze- und älteren Urnenfelderzeit gekennzeichnet. Deshalb ist für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig. Der Wasserzweckverband verweist auf die notwendigen Versorgungsleitungen für Trinkwasser und eine Verlegung einer Hauptleitung. Weiter ist vor der Ausschreibung der Erschließungsarbeiten ein Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Zweckverband abzuschließen, der eine Finanzlücke zwischen den erwarten Beiträgen und den tatsächlichen Kosten verhindert. Einwände brachte ein Bürger aus Oberzeitldorn in Bezug auf den Standort des Wasserrückhaltebeckens vor, denen aber nicht abgeholfen wurde. Abschließend gab es die Zustimmung des Gremiums zu der der Fassung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der gebilligten Änderungen als Satzung.

Die aus dem Jahr 2013 vorliegende Aufstellung einer 2. Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Roith wird aus wichtigen Gründen nicht weiterverfolgt und deshalb erfolgte der dazu notwendige Aufhebungsbeschluss.

Angestoßen durch die Anmerkungen des überörtlichen Rechnungsprüfers erfolgte der Erlass einer neuen Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen gemeindlichen Straßen. Der Antrag des SC Kirchroth auf Zuschuss zur Errichtung eines Kleinspielfeldes mit Kunstrasen war schon bei der Sitzung des Feuerwehr-, Vereins- und Kulturausschusses vorbereiten und mit einer Empfehlung an den Gemeinderat weitergereicht worden. Diese Empfehlung mit den darin enthaltenen Fördersätzen übernahm der Gemeinderat einstimmig.

Ein schönes Geschenk haben die Pistolenschützen des Schützenvereins Obermiethnach dem Verein mit ihrem Aufstieg in die Bayernliga Südost bereitet. Diesen Erfolg honoriert die Gemeinde mit einer Aufstiegsprämie von 1.000 Euro, die bei einer passenden Gelegenheit überreicht werden soll.

Über fünf Bauanträge die als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt wurden, informierte der Bürgermeister den Gemeinderat. Informationen gab es auch zum Hochwasserschutz in Pillnach, bei dem nach Aussagen des Bürgermeisters die Planungen bis Herbst 2023 ihr Ende finden sollen. Für die Planfeststellung rechnet man die Dauer eines Jahres und für Frühjahr 2025 wird der Baubeginn angestrebt.

 

Berichterstatter Johann Groß

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