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Bericht über den öffentlichen Teil der 44. Gemeinderatsstitzung

  • Gemeinderat

- Aufträge für Generalsanierung vergeben - Mit der Vergabe einiger Aufträge für die Generalsanierung der Grundschule hat die Gemeinde die Voraussetzungen für den Start der größten Baumaßnahme in diesem Jahr geschaffen. Keine leichte Aufgabe scheint die in Aufroth geplante Außenbereichssatzung zu werden.

Sichtlich erfreut zeigte sich Bürgermeister Matthias Fischer dass nach einiger Verzögerung die Ausschreibung für mehrere Gewerke erfolgen konnte und nach der notwendigen Wertung jetzt die Vergabe durch den Gemeinderat erfolgen kann. Für die Baumeisterarbeiten lagen neun Bieterangebote vor die in ihren Angebotssummen von deutlich unter 2 Millionen bis deutlich über 2 Millionen variierten. Den Zuschlag für die Baumeisterarbeiten erhielt die Firma Züblin aus Straubing. Bei den Elektroarbeiten unterbreitete bei den sechs eingegangenen Angeboten die Firma solar-pur aus Regensburg das günstigste Angebot. Mehrere Angebote lagen auch für die Sanitärarbeiten vor und hier erhielt die Firma Kastl als günstigster Bieter den Zuschlag. Aus den fünf vorliegenden Angeboten für die Heizungsarbeiten hatte die Firma SR-Heiztechnik mit erkennbarem Vorsprung den Zuschlag erhalten. Mit zwei vorliegenden Angeboten für die Lüftungsarbeiten war hier die Nachfrage der Firmen sehr schwach. Mit dem Auftrag betraut wurde hier die Firma Gürster GmbH aus Straubing.

Um bei notwendigen Entscheidungen im Laufe der Generalsanierung rasch reagieren zu können und auch Vorarbeit für die Entscheidungen im Gemeinderat zu leisten lag dem Gemeinderat ein Vorschlag zur Bildung eines Auswahlgremiums vor, den das Gremium auch befürwortete. Darin wirken als Vertreter der Schule Elke Hollmer und Claudia Becher, die Verwaltung vertreten Bürgermeister Matthias Fischer und Katharina Auernheimer sowie 2. Bürgermeister Alfons Eiglsperger und 3. Bürgermeister Ludwig Bast und aus dem Gemeinderat Albert Höcherl.

Mit dem Vorschlag für einen kleinen Spielplatz lag ein nicht ganz einfacher Wunsch lagen von den Nutzern des Gemeinschaftshauses „Alte Schule“ in Obermiethnach vor. In seinem Sachvortrag verwies der Bürgermeister auf das vom Gemeinderat in dieser Legislaturperiode erarbeitete Spielplatzkonzept für den Gesamtbereich der Gemeinde. Nach diesem Konzept erfolgte auch der Abbau von zwei bestehenden Spielplätzen in Ober- und Untermiethnach und es entstand beim Sportgelände ein großer Spielplatz mit neuesten Geräten. Als einzige Möglichkeit sah die Mehrheit im Gremium die Errichtung eines Spielplatzes ohne Unterhaltspflicht der Gemeinde vor. Nachvollziehbar war der weitere Wunsch wegen des steilen Zufahrtsweges zum Gemeinschaftshaus ein Geländer zur Hilfestellung anzubringen. Hier bietet sich eventuell die Möglichkeit über eine ältere bestehende Treppe an. Vorher gilt es aber noch die Frage des Grundbesitzes dieser Treppe zu klären und deshalb hat man die Entscheidung zurückgestellt.

 Bei der Aufstellung einer 6. Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Aufroth galt es die dazu eingegangen Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange abzuarbeiten. Die Regierung sah dabei die Erfordernisse bei der Raumordnung gewahrt und verwies aber auch auf die Möglichkeiten der Innenentwicklung. Sehr umfangreich war die Stellungnahme aus dem Landratsamt zur Wasserwirtschaft und zur wasserrechtlichen Beurteilung. Der Planungsbereich für die Außenbereichssatzung liegt fast komplett im Überschwemmungsbereich des Irlbaches. Dabei wurde auch auf die Pflicht zur Erhaltung von festgesetzten wie auch nicht festgesetzten Überschwemmungsgebieten verwiesen. Kommt die von der Gemeinde zu übernehmende Aufgabe der Abwägung zu dem Ergebnis, das Überschwemmungsgebiet nicht erhalten zu können so erfordert dies in der Konsequenz umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen. Mit einer eingeschränkten Beteiligung erfolgt jetzt die erneute Auslegung in verkürzter Form.

Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 44 und der damit verbundenen Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Krumbach-Nord“ erfolgte nach der Behandlung der wenigen dazu eingegangenen Stellungnahmen der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und der Feststellungsbeschluss für die Änderung des Fächennutzungsplanes. Die Ausfertigung und Bekanntmachung des Bebauungsplanes erfolgt erst wenn das Deckblatt zum Flächennutzungsplan rechtsverbindlich ist.

Dem vorliegenden Bauantrag eines Imkers auf Errichtung eines Bienenhauses im Außenbereich der Gemarkung Obermiethnach lagen keinerlei fachliche oder rechtliche Gründe dagegen und einstimmig wurde dazu das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Zustimmung erhielt auch der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Sand“ für den Bau eines Sichtschutzes.

Die von den Nachbarkommunen Wiesenfelden und Wörth a. d. D. vorliegenden Planungsänderungen in deren Bereichen berühren die Interessen der Gemeinde Kirchroth in keiner Weise und deshalb hatte man dazu auch keine Einwände. Informiert hat der Bürgermeister über zwei Bauanträge, der Anbau an ein Wohnhaus in Kößnach und der Bau einer Pergola in Oberzeitldorn, die als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erledigt worden sind

 Die von der Gemeinde am 8. März geplante Jobmesse ist bisher auf gute Resonanz sowohl bei den Betrieben wie auch bei den eingeladenen Schulen gestoßen, war zu hören.

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