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Industriegebiet "Kirchroth-Nord"

  • Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Kirchroth-Nord" sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 beschlossen, für die Grundstücke Fl.-Nrn. 234/Teil, 235, 236, 237, 242, 239/Teil, 243/Teil und 211/Teil der Gemarkung Kirchroth den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kirchroth-Nord“ aufzustellen. Die Fläche wird als Industriegebiet (GI) sowie als öffentliche Verkehrs- und Grünfläche dargestellt.

Das Planungsgebiet liegt im Norden von Kirchroth nach der Bundesautobahn A3 beim bestehenden Pendlerparkplatz und wird vollständig von landwirtschaftlichen Flächen umgrenzt.

 

Aufstellungsbeschluss

Plan

Textliche Festsetzungen

Begründung

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

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