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Industriegebiet Kirchroth-Nord; öffentliche Auslegung

    Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Kirchroth-Nord“; Öffentliche Auslegung der Planungs-Entwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 beschlossen, für die Grundstücke Fl.-Nrn. 234/Teil, 235, 236, 237, 242, 239/Teil, 243/Teil und 211/Teil der Gemarkung Kirchroth den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kirchroth-Nord“ aufzustellen. Die Fläche wird als Industriegebiet (GI) sowie als öffentliche Verkehrs- und Grünfläche dargestellt.

    Die ausgearbeiteten Entwürfe des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kirchroth-Nord“ wurden vom Gemeinderat Kirchroth in der Sitzung vom 29. November 2022 unter Berücksichtigung bzw. Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt.

    Die Entwürfe des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes „Kirchroth-Nord“ in der Fassung vom 29. November 2022 mit planlichen und textlichen Festsetzungen, Hinweisen, Begründung, Umweltbericht und aller bisher im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 28. Dezember 2022 bis 30. Januar 2023 im Rathaus der Gemeinde Kirchroth in 94356 Kirchroth, Regensburger Straße 22 (Zimmer Nr. 13) während der allgemeinen Dienststunden (Mo. – Fr. 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Di. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Do. 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

     

    Bekanntmachung

    Stellungnahmenbehandlung

    Plan

    textliche Festsetzungen

    Begründung mit Umweltbericht

    Anlage 1: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

    Anlage 2: Ausgleichsfläche A1

    Anlage 3: Ausgleichsfläche A2

    Anlage 4: Ausgleichsfläche A3

    Anlage 5: CEF-Fläche 1

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