Sprungziele

Katharina Auernheimer absolviert Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin

  • Aus dem Rathaus

Nach einer über zwei Jahre lang dauernden Ausbildung bei der Bayerischen Verwaltungsschule konnte Frau Katharina Auernheimer erfolgreich die Prüfung zur Verwaltungsfachwirtin (Beschäftigtenlehrgang II) ablegen. Voraussetzung zum Einstieg in den BL II ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder Hochschulreife. Der BL II verleiht umfangreiche Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten. Der Schwerpunkt liegt natürlich im Bereich des öffentlichen Rechts und beinhaltet neben Staats- und Kommunalrecht auch speziellere Themen wie Baurecht oder Abgabenrecht. Der BL II ist Voraussetzung für Aufgaben in der gehobenen Funktionsebene in der öffentlichen Verwaltung.

Trotz der erschwerten Bedingungen in den letzten zwei Jahren, vielen ausgefallenden Präsenzstunden und einer vermehrten Verlagerung der Themen in den digitalen Raum sowie an den eigenen Schreibtisch fürs Selbststudium konnte Frau Auernheimer in der Abschlussprüfung ein herovrragendes Ergebnis erzielen. Daneben erledigte sie natürlich die ihr zugeteilten, umfangreichen Aufgaben im Rathaus. Mit Erhalt des Zeugnisses im Februar wurden Katharina Auernheimer nun ganz offiziell die Aufgaben des Hauptamtes in der Gemeinde Kirchroth übertragen. Diese umfassenen neben vielen grundlegenden Verwaltungsaufgaben wie zum Beispiel dem Sitzungsdienst auch die Betreuung von schwierigen anstehenden Hochbauprojekten. Weiterhin ist Frau Auernheimer die Vorständin unseres Kommunalunternehmens Kirchroth (kuki).

Bürgermeister Matthias Fischer und der Gemeinderat Kirchroth gratulierten ganz herzlich zur hervorragenden Leistung und bedankten sich für das erbrachte Engagement für die Gemeinde und sehr gute Zusammenarbeit.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.