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Öffentlicher Teil der 18. Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung

  • Gemeinderat

Kommt für den Imbiss ein Restaurant?

Zwei beantragte Befreiungen von den Festsetzungen der in diesen Bereichen geltenden Bebauungspläne bildeten die Hauptpunkte bei der letzten Sitzung des Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusses im Sitzungssaal des Rathauses. Nach der Billigung der Niederschrift über die letzte Sitzung leitete Bürgermeister Matthias Fischer über zu dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bachfeld I“ in Kirchroth. Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück, das derzeit mit einem Imbiss genutzt wird, im Gewerbegebiet am südlichen Ortseingang den Neubau eines Restaurants mit Betriebsleiterwohnung. Dazu wären aber Befreiungen hinsichtlich der Gestaltung der Garagen und Nebengebäude, der privaten Grünflächen und der Grundstückszufahrten notwendig. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind möglich wenn die Grundzüge der Planung insgesamt nicht berührt werden und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Grundzüge der Planung sah man im Ausschuss nicht berührt und städtebaulich könnte man auch die unterschiedlichen Dachformen akzeptieren weil man das Ortsbild dadurch nicht maßgeblich beeinflusst sieht. Problematisch sieht man allerdings die in der vorgelegten Planung eingetragenen und sicherlich auch notwendigen Stellplätze. Hier hat allerdings Bürgermeister Fischer von einem Gespräch mit dem Planfertiger berichtet, bei dem auch eine Lösung gefunden wurde. Da nach Angaben des Bauherrn von den angrenzenden Nachbarn die Zustimmung zu dem Bauvorhaben gegeben ist, sah auch der Ausschuss die Voraussetzungen erfüllt und stimmte den Befreiungen unter der Voraussetzung mit den geänderten Stellplätzen zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Im zweiten Fall beantragte ein Grundstücksbesitzer im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kapellenfeld I“ in Kirchroth die Befreiung von den Festsetzungen für den vorgesehenen Bau einer Grundstückseinfriedung, bei der die nach den jetzigen Festsetzungen geltende Zaunhöhe von

1 Meter überschritten wird. Da bei diesem Vorhaben, dass grundsätzlich verfahrensfrei ist, weder die Art noch das Maß der baulichen Nutzung auf dem mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück betroffen sind und die angrenzenden Nachbarn mit ihrer Unterschrift Zustimmung signalisierten, sah man die Voraussetzungen erfüllt und erteilte den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Mit seiner Wortmeldung unter dem Punkt Informationen und Anregungen thematisierte ein Ausschussmitglied aus den Reihen der CSU den kürzlich im Beisein von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erfolgtem Spatenstich für das Industriegebiet an der Autobahn. Sein grundsätzliches Lob für die gelungene Feier sah er allerdings mit der nach seiner Meinung zu sehr auf Mitglieder der Freien Wähler vergebenen Einladung getrübt. Dem Widersprach aber Bürgermeister Fischer und auch die übrigen CSU Ausschussmitglieder sahen hier keinen Handlungsbedarf. Im nicht öffentlichen Teil beschäftigte sich der Ausschuss mit der Vergabe der Bauplätze im Baugebiet in Roith.

Berichterstatter Johann Groß

 

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