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Vollzug der Wassergesetze;

  • Amtliche Bekanntmachung
Foto: pixabay

Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flurnummer 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, für die öffentliche Wasserversorgung des Versorgungsgebietes und Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für diese Wasserversorgung für die öffentliche Wasserversorgung des Versorgungsgebietes durch den Wasserzweckverband Straubing-Land, Leutnerstraße 26, 94315 Straubing, sowie Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für diese Wasserversorgung

Die Unterlagen zum o.g. Vorhaben liegen im Zeitraum vom

16. August 2023 bis 18. September 2023

im Rathaus der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22, 94356 Kirchroth, Zimmer-Nr. 13 während der allgemeinen Geschäftszeiten (Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 12:00 Uhr, Di. 13:30 Uhr – 16:00 Uhr, Do. 13:30 –18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Die Unterlagen können auch hier heruntergeladen werden:

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