Vollzug der Wasser- und Abwasserabgabegesetze
Das Landratsamt Straubing-Bogen hat mit Bescheid vom 3. Dezember 2021 der Gemeinde Kirchroth die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG zur Benutzung eines zum Mühlbach führenden namenlosen Grabens, des Elsengrabens, Feldgrabens, des Großen Perlbachs, des Großen Leithenbaches, der Kößnach, eines zur Kößnach führenden namenlosen Grabens, des Breimbaches, Furthbaches, eines zum Furthbach führenden namenlosen Wiesegrabens, eines namenlosen Wiesengrabens, eines zum Breimbach führenden namenlosen Wiesengrabens und der Pittricher Rinne durch Einleiten von Niederschlagswasser bis auf Widerruf erteilt.