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Vorläufige Sicherung der ermittelten Überschwemmungsgebiete des Großen Perlbachs

  • Amtliche Bekanntmachung
Foto: pixabay

Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat die Überschwemmungsgebiete des Großen Perlbachs für ein HQ100 ermittelt. Das Landratsamt Straubing-Bogen macht hiermit die Überschwemmungsgebiete bekannt. Diese gelten damit als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet im Sinne des Art. 47 BayWG.

Bekanntmachung

Anlage 1: Erläuterungsbericht

Anlage 2: Übersichtskarte

Anlage 3.1: Detailkarte K2

Anlage 3.2: Detailkarte K3

Anlage 3.3: Detailkarte K4

Anlage 3.4: Detailkarte K5

Anlage 3.5: Detailkarte K6

Anlage 3.6: Detailkarte K7

Anlage 4: Fachliche Vorgehensweise

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