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Bekanntmachung über die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis

  • Amtliche Bekanntmachung
Foto: pixabay

Vollzug der Wasser- und Abwasserabgabegesetze; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Kapellenfeld III BA II“ in einen zum Perlbachableiter (Baggergraben) führenden Entwässerungsgraben durch die Gemeinde Kirchroth, Landkreis Straubing-Bogen

Das Landratsamt Straubing-Bogen hat mit Bescheid vom 02.12.2022 der Gemeinde Kirchroth bis auf Widerruf die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG zur Benutzung eines zum Perlbachableiter (Baggergraben) führenden Entwässerungsgrabens (Gewässer III. Ordnung) durch Einleiten von Niederschlagswasser erteilt.

Eine Ausfertigung des Bescheids vom 02.12.2022 sowie die dazugehörigen Pläne liegen in der Zeit vom 21. Dezember 2022 bis 04. Januar 2023 im Rathaus der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22, 94356 Kirchroth, Zimmer-Nr. 13 während der allgemeinen Geschäftszeiten (Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 12:00 Uhr, Di. 13:30 Uhr – 16:00 Uhr, Do. 13:30 –18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

 

Die Unterlagen können auch hier heruntergeladen werden:

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