Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.
Stand: 08.02.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachgebietsleiter
Bürgerservice, Standesamt, Meldeamt, Gewerbeamt und Ordnungswesen
- +49 9428 9410-22
- +49 9428 9410-15
- E-Mail senden
- 2