Mietspiegel
Der Mietspiegel für den Gemeindebereich Kirchroth wurde überabeitet und gilt ab Mai 2019. Er basiert auf Datensätzen, die Anfang 2019 mittels Umfragebögen an mietspiegelrelevante Haushalte erhoben wurden. Hierbei handelt es sich um einen einfachen Mietspiegel gemäß § 558c BGB.
Als Mietspiegel bezeichnet man gemäß § 558c BGB eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Das Resultat der Übersicht stellt die ortsübliche Vergleichsmiete dar.
Ziel eines Mietspiegels ist es, das Mietpreisgefüge für Mieter und Vermieter transparent zu machen. Die ortsübliche Vergleichsmiete trägt dazu bei, Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter bezüglich der Miethöhe zu verringern. Im Einzelfall erleichtert sie Gerichten die Entscheidung bei Streitigkeiten.
Der Mietspiegel stellt ebenso eine der gesetzlichen Begründungsalternativen dar, wenn es darum geht, die Miethöhe anzupassen. Bei Neuvermietungen gilt eine Vereinbarungsfreiheit, welche erst endet, wenn eine überhöhte Miete vereinbart wird (§ 5 Wirtschaftsgesetz).