Bauleitplanungen
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet „Bachfeld I“, Kirchroth mit Deckblatt Nr. 6 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
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Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet „Bachfeld I“, Kirchroth mit Deckblatt Nr. 6 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
BEKANNTMACHUNG
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet „Bachfeld I“, Kirchroth mit Deckblatt Nr. 6 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 Halbsatz 2 BauGBDer Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet „Bachfeld I“ in Kirchroth mit Deckblatt Nr. 6 beschlossen. Der Änderungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan GE „Bachfeld I“, Kirchroth soll dahingehend geändert werden, dass der Punkt 2.4.2. regelt, dass Bodenanlagen bis zu einer maximalen Höhe von 2,20 m über dem Urgelände zulässig sind. Dementsprechend muss dieser Punkt formell angepasst werden. Hintergrund ist die gewünschte Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Das Deckblatt Nr. 6 zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes GE „Bachfeld I“, Kirchroth im Entwurf vom 24.02.2026 liegt in der Zeit vom 24. April 2026 bis 25. Mai 2026 im Rathaus der Gemeinde Kirchroth in 94356 Kirchroth, Regensburger Straße 22 (Zimmer-Nr. 11) während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus. Die Auslegungsdauer wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB entsprechend verkürzt. Der Öffentlichkeit wird während dieser öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Stellungnahme, sowie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, gegeben. Des Weiteren können die Unterlagen auf www.kirchroth.de eingesehen werden.
Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes GE „Bachfeld I“ in Kirchroth wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Änderung nur einen untergeordneten Teilbereich des Bebauungsplans entspricht. Der Grundzug der Festsetzung wird hiervon nicht berührt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB konnte deshalb nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung ebenfalls abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (edenhofer.patrizia@kirchroth.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes nicht von Bedeutung ist.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22, Zimmer 10, Obergeschoss (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs (Mo bis Fr 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Di 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Do 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Kirchroth unter der Adresse https://www.kirchroth.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanungen eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.kirchroth.de/datenschutz einsehbar.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 47, sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Krumbach-Süd“, Krumbach
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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB und Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 25. November 2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchroth für die Grundstücke Fl.-Nr. 204/1 sowie Teilflächen aus Fl.-Nrn. 205, 200 und 207 der Gemarkung Obermiethnach zu ändern. Hierbei sollen jeweils Teile dieser Flächen als Allgemeines Wohngebiet (WA) und als öffentliche Verkehrs- und Grünflächen dargestellt werden.
Gleichzeitig wurde beschlossen, für die Grundstücke Fl.-Nr. 204/1 sowie Teilflächen aus Fl.-Nrn. 205, 200 und 207 der Gemarkung Obermiethnach einen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Krumbach-Süd“, Krumbach aufzustellen. Der Planbereich wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) und als öffentliche Verkehrs- und Grünfläche dargestellt.
Das Planungsgebiet wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden wird an die bestehende Bebauung angeknüpft und Richtung Süden erstreckt sich das neue Baugebiet
- Östlich, südlich und westlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 47 erfolgt im Parallelverfahren nach
§ 8 Abs. 3 BauGB zusammen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Krumbach-Süd“, Krumbach.Die Entwürfe des Deckblatts Nr. 47 zur Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie zur Aufstellung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes „Krumbach-Süd“, Krumbach in der Fassung vom 25.11.2025 mit planlichen und textlichen Festsetzungen, Hinweisen, Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom 03.06.2026 bis 06.07.2026 im Rathaus der Gemeinde Kirchroth in 94356 Kirchroth, Regensburger Straße 22 (Zimmer Nr. 11) während der allgemeinen Dienststunden (Mo. – Fr. 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Di. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Do. 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren findet am Donnerstag, 11. Juni 2026, um 16:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Kirchroth, Regensburger Straße 22 die frühzeitige Unterrichtung der Bürger (Bürgerbeteiligung) zu dieser Änderung des Flächennutzungsplanes, bzw. der Aufstellung des Bebauungsplanes „Krumbach-Süd“,
Krumbach statt. Hierbei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Änderung und Planung öffentlich dargelegt und die voraussichtlichen Auswirkungen dieser Änderung und Planung aufgezeigt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Kirchroth unter der Adresse https://www.kirchroth.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanungen eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.kirchroth.de/datenschutz einsehbar.