Bauleitplanungen
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet „Bachfeld I“, Kirchroth mit Deckblatt Nr. 6 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
-
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet „Bachfeld I“, Kirchroth mit Deckblatt Nr. 6 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
BEKANNTMACHUNG
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet „Bachfeld I“, Kirchroth mit Deckblatt Nr. 6 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 Halbsatz 2 BauGBDer Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet „Bachfeld I“ in Kirchroth mit Deckblatt Nr. 6 beschlossen. Der Änderungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan GE „Bachfeld I“, Kirchroth soll dahingehend geändert werden, dass der Punkt 2.4.2. regelt, dass Bodenanlagen bis zu einer maximalen Höhe von 2,20 m über dem Urgelände zulässig sind. Dementsprechend muss dieser Punkt formell angepasst werden. Hintergrund ist die gewünschte Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Das Deckblatt Nr. 6 zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes GE „Bachfeld I“, Kirchroth im Entwurf vom 24.02.2026 liegt in der Zeit vom 24. April 2026 bis 25. Mai 2026 im Rathaus der Gemeinde Kirchroth in 94356 Kirchroth, Regensburger Straße 22 (Zimmer-Nr. 11) während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus. Die Auslegungsdauer wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB entsprechend verkürzt. Der Öffentlichkeit wird während dieser öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Stellungnahme, sowie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, gegeben. Des Weiteren können die Unterlagen auf www.kirchroth.de eingesehen werden.
Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes GE „Bachfeld I“ in Kirchroth wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Änderung nur einen untergeordneten Teilbereich des Bebauungsplans entspricht. Der Grundzug der Festsetzung wird hiervon nicht berührt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB konnte deshalb nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung ebenfalls abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (edenhofer.patrizia@kirchroth.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes nicht von Bedeutung ist.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22, Zimmer 10, Obergeschoss (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs (Mo bis Fr 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Di 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Do 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Kirchroth unter der Adresse https://www.kirchroth.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanungen eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.kirchroth.de/datenschutz einsehbar.