Bauleitplanungen
GI „Kirchroth-Nord II“, Kirchroth
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Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 48 sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Kirchroth-Nord II“, Kirchroth; Ortsübliche Bekanntmachung und frühzeitige Unterrichtung
Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchroth für die Grundstücke Fl.-Nrn. 243 Teilfläche (TF), 237/TF, 248 TF, 249, 250 und 252 alle Gmkg. Kirchroth zu ändern. Hierbei soll diese Fläche als Industriegebiet (GI) und als öffentliche Verkehrs- und Grünfläche dargestellt werden.
Gleichzeitig wurde beschlossen, für die Grundstücke Fl.-Nrn. Fl.-Nrn. 243 Teilfläche (TF), 237/TF, 248 TF, 249, 250 und 252, alle Gmkg. Kirchroth einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Kirchroth-Nord II“, Kirchroth aufzustellen.
Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchroth für die Grundstücke Fl.-Nrn. 243 Teilfläche (TF), 237/TF, 248 TF, 249, 250 und 252 alle Gmkg. Kirchroth zu ändern. Hierbei soll diese Fläche als Industriegebiet (GI) und als öffentliche Verkehrs- und Grünfläche dargestellt werden.
Gleichzeitig wurde beschlossen, für die Grundstücke Fl.-Nrn. Fl.-Nrn. 243 Teilfläche (TF), 237/TF, 248 TF, 249, 250 und 252, alle Gmkg. Kirchroth einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Kirchroth-Nord II“, Kirchroth aufzustellen.
Das Planungsgebiet wird wie folgt umgrenzt:
- landwirtschaftliche Fläche im Norden
- vorhandenes GI im Osten
- Autobahn A3 im Süden
- Gemeindeverbindungsstraße im Westen
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 48 erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zusammen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchroth-Nord II“, Kirchroth.
Das Planungsgebiet wird wie folgt umgrenzt:
- landwirtschaftliche Fläche im Norden
- vorhandenes GI im Osten
- Autobahn A3 im Süden
- Gemeindeverbindungsstraße im Westen
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 48 erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zusammen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchroth-Nord II“, Kirchroth.
Am Donnerstag, 03. September 2026 um 17:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses in Kirchroth, Regensburger Straße 22 die frühzeitige Unterrichtung der Bürger (Bürgerbeteiligung) zu dieser Änderung des Flächennutzungsplanes, bzw. der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchroth-Nord II“, Kirchroth statt. Hierbei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Änderung und Planung öffentlich dargelegt und die voraussichtlichen Auswirkungen dieser Änderung und Planung aufgezeigt.
Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Kirchroth unter der Adresse https://www.kirchroth.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanungen eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter www.kirchroth.de/daten-schutz einsehbar.
B-Plan Kirchroth-Nord II - Plan
B-Plan Kirchroth-Nord II - Begründung und Umweltbericht
WA "Laurentius", Oberzeitldorn - Deckblatt 2
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Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Baugebiet „Laurentius“, Oberzeitldorn mit Deckblatt Nr. 2 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Ortsübliche Bekanntmachung und öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 25. August 2026 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Baugebiet „Laurentius“ in Oberzeitldorn mit Deckblatt Nr. 2 beschlossen. Der Änderungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Laurentius“, Oberzeitldorn soll dahingehend geändert werden, dass in Nr. 2.1 der Festsetzungen durch Planzeichen sowie in Nr. 1.2.1 der textlichen Festsetzungen das Wort „zwingend“ mit „maximal“ ersetzt wird, sodass auch im WA 1 eine eingeschossige Bauweise zulässig ist. Zudem wird Nr. 2.1.6 der textlichen Festsetzungen dahingehend ergänzt, dass im WA 2 Metalldächer für Modulhäuser und „Tiny-Houses“ zulässig sind.
Das Deckblatt Nr. 2 zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes WA „Laurentius“, Oberzeitldorn im Entwurf vom 25.08.2026 wird in der Zeit vom
vom 08. September 2026 bis 12. Oktober 2026
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Kirchroth unter der Adresse https://www.kirchroth.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanungen einsehbar.
Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes WA „Laurentius“ in Oberzeitldorn wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Änderung nur einen untergeordneten Teilbereich des Bebauungsplans entspricht. Der Grundzug der Festsetzung wird hiervon nicht berührt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB konnte deshalb nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung ebenfalls abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@kirchroth.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Frist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22, Zimmer 13, Obergeschoss (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs (Mo bis Fr 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Di 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Do 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Kirchroth unter der Adresse https://www.kirchroth.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanungen eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.kirchroth.de/datenschutz einsehbar.
Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Entwurf des Deckblatts Nr. 2 vom 25.08.2026