Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Alter Wertstoffhof"
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Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Alter Wertstoffhof" - Erneute öffentliche Auslegung der Planungsentwürfe gem. § 13a, § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 28.März 2023 beschlossen, für die Grundstücke Fl.-Nr. 48 (Teil) und 49 der Gemarkung Kirchroth den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Alter Wertstoffhof“, Kirchroth aufzustellen. Der Planbereich wird als Mischgebiet (MI) und als öffentliche Verkehrs- und Grünfläche dargestellt.
Die ausgearbeiteten Entwürfe zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Alter Wertstoffhof“, Kirchroth wurden vom Gemeinderat Kirchroth in der Sitzung vom 26.09.2023 unter Berücksichtigung bzw. Abwägung der Stellungnahmen aus der ersten öffentlichen Auslegung gebilligt.
Die Entwürfe zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Alter Wertstoffhof“, Kirchroth in der Fassung vom 26.09.2023 mit planlichen und textlichen Festsetzungen, Hinweisen, Begründung und aller bisher im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen liegen in der Zeit
vom 7. November 2023 bis 27. November 2023
im Rathaus der Gemeinde Kirchroth in 94356 Kirchroth, Regensburger Straße 22 (Zimmer Nr. 11) während der allgemeinen Dienststunden (Mo. – Fr. 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Di. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Do. 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.
Alter Werstoffhof Plan und Text
Stellungnahmenbehandlung der ersten Auslegung
Bauleitplanungen
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Deckblatt Nr. 5 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan GE „Bachfeld I“, Kirchroth
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet „Bachfeld I“ in Kirchroth mit Deckblatt Nr. 5 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 Halbsatz 2 BauGB
Der Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05. September 2023 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet „Bachfeld I“ in Kirchroth mit Deckblatt Nr. 5 beschlossen. Der Änderungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan GE „Bachfeld I“, Kirchroth soll dahingehend geändert werden, dass entsprechend des Gewerbegebiets mit Nutzungsbeschränkung 1 (GE-NB 1) auch in den GE-NB 2 und GE-NB 3 Betriebsleiterwohnungen ausnahmsweise zulässig sein sollen.
Das Deckblatt Nr. 5 zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes GE „Bachfeld I“, Kirchroth im Entwurf vom 28. August 2023 liegt in der Zeit vom 15. September 2023 bis 04. Oktober 2023 im Rathaus der Gemeinde Kirchroth in 94356 Kirchroth, Regensburger Straße 22 (Zimmer-Nr. 11) während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Die Auslegungsdauer wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB entsprechend verkürzt. Der Öffentlichkeit wird während dieser öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Stellungnahme, sowie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, gegeben.