Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Stand: 01.09.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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Allgemeine Verwaltung, Hoch- und Tiefbau, Informationstechnik
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