Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
Stand: 07.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)

Sachgebietsleiter
Bürgerservice, Standesamt, Meldeamt, Gewerbeamt und Ordnungswesen
- +49 9428 9410-22
- +49 9428 9410-15
- E-Mail senden
- 2