Zimmervermittlung; Durchführung
Die Tourismusbüros von Städten und Gemeinden können Unterkünfte vor Ort vermitteln.
Stand: 02.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)