Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Baugebiet "Müllerberg", Aufroth mit Deckblatt Nr. 1 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 Halbsatz 2 BauGB
Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2024 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Baugebiet „Müllerberg“ in Aufroth mit Deckblatt Nr. 1 beschlossen. Der Änderungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Müllerberg“, Aufroth soll dahingehend geändert werden, dass der Punkt 1.3.2. regelt, dass im WA1 sowie im WA2 Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser zulässig sind. Die zusätzlichen Regelungen zu den Wohneinheiten sowie Wohnhausarten (Punkt 1.3.3., 1.3.4., 1.3.5., 1.3.6. der textlichen Festsetzungen sollen gestrichen werden.
Das Deckblatt Nr. 1 zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes WA „Müllerberg“, Aufroth im Entwurf vom 29.01.2024 liegt in der Zeit vom 8. November 2024 bis 12. Dezember 2024 im Rathaus der Gemeinde Kirchroth in 94356 Kirchroth, Regensburger Straße 22 (Zimmer-Nr. 11) während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Anlagen: