Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 46, sowie Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Nachtweide", Pittrich, Öffentliche Auslegung der Planungsentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 26. September 2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchroth für die Grundstücke Fl.-Nrn. 596, 597, 598/1, 598/2, 606/1 und 606/2 sowie Teilflächen aus 589 und 598 der Gemarkung Pittrich zu ändern. Hierbei sollen jeweils Teile dieser Flächen als Allgemeines Wohngebiet (WA) und als öffentliche Verkehrs- und Grünflächen dargestellt werden.
Gleichzeitig wurde beschlossen, für die Grundstücke Fl.-Nrn. 596, 597, 598/1, 598/2, 606/1 und 606/2 sowie Teilflächen aus 589 und 598 der Gemarkung Pittrich den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Nachtweide“, Pittrich aufzustellen. Der Planbereich wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) und als öffentliche Verkehrs- und Grünfläche dargestellt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 46 erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zusammen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Nachtweide“, Pittrich.
Die ausgearbeiteten Entwürfe des Deckblatts Nr. 46 zur Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Nachtweide“, Pittrich wurden vom Gemeinderat Kirchroth in der Sitzung vom 29.04.2025 unter Berücksichtigung bzw. Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt.
Die Entwürfe des Deckblatts Nr. 46 zur Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie zur Aufstellung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes „Nachtweide“, Roith in der Fassung vom April 2025 mit planlichen und textlichen Festsetzungen, Hinweisen, Begründung, Umweltbericht und aller bisher im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
03.12.2025 bis 12.01.2026
im Rathaus der Gemeinde Kirchroth in 94356 Kirchroth, Regensburger Straße 22 (Zimmer Nr. 11) während der allgemeinen Dienststunden (Mo. – Fr. 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Di. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Do. 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Luft, Wasser, sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung sind zur Einsicht verfügbar:
Flächennutzungsplan:
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
- Geplante Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- Alternative Planungsmöglichkeiten
Bebauungsplan:
- Bestandsaufnahme
- Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie auf deren Wirkungsgefüge
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
- Geplante Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- Alternative Planungsmöglichkeiten
- Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
Umweltbezogene Stellungnahmen:
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- Stellungnahme des Immissionsschutzes
- Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf
- Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen
- Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (edenhofer.patrizia@kirchroth.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes nicht von Bedeutung ist.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22, Zimmer 10, Obergeschoss (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs (Mo bis Fr 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Di 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Do 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Kirchroth unter der Adresse https://www.kirchroth.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanungen eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.kirchroth.de/datenschutz einsehbar.
Stellungnahmenbehandlung der Ersten Auslegung vom 29.04.2025
Deckblatt Nr. 46 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchroth - Begründung
Deckblatt Nr. 46 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchroth
Bebauungsplan "Nachtweide" Pittrich - Plan
Bebauungsplan "Nachtweide" Pittrich - Begründung
Bebauungsplan "Nachtweide" Pittrich - Text
Anlage Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung