Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung in Oberzeitldorn
Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 die Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Oberzeitldorn als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Einbeziehungssatzung in Oberzeitldorn mit der Bekanntmachung in Kraft.