Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 44

Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 27.2.2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 44 festgestellt.
Mit Bescheid vom 18.04.2024, Nr. 23-610-BP-2024-2 hat das Landratsamt Straubing-Bogen den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 44 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Kirchroth, Bauamt, Zimmer 11, Regensburger Straße 22, 94356 Kirchroth während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.