Bekanntmachung über die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis

Vollzug der Wasser- und Abwasserabgabegesetze; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem WA „Müllerberg“, Ortsteil Aufroth in die Kößnach durch die Gemeinde Kirchroth, Landkreis Straubing-Bogen
Das Landratsamt Straubing-Bogen hat mit Bescheid vom 24.11.2025 der Gemeinde Kirchroth bis auf Widerruf die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG zur Benutzung der Kößnach (Gewässer III. Ordnung) durch Einleiten von Niederschlagswasser erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheids vom 24.11.2025 sowie die dazugehörigen Pläne liegen in der Zeit vom 10. Dezember 2025 bis 29. Dezember 2025 im Rathaus der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22, 94356 Kirchroth, Zimmer-Nr. 13 während der allgemeinen Geschäftszeiten (Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 12:00 Uhr, Di. 13:30 Uhr – 16:00 Uhr, Do. 13:30 –18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).
Die Unterlagen können auch hier heruntergeladen werden: