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Bekanntmachung über die Umstufung von Straßen

  • Amtliche Bekanntmachung

In seiner Sitzung vom 28.05.2024 hat der Gemeinderat Kirchroth beschlossen, die Gemeindeverbindungsstraße „Kreisstraße SR 64-Autobahn“ aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung zu einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Sie wurde in „Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 121“ umbenannt.

 

Weiterhin beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 28.05.2024 die Ortsstraße „Pendlerparkplatz“ aufgrund dessen Auflösung und Neuanlage entlang der Ortsstraße „Melitta-Bentz-Straße“ entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung ebenfalls zu einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Die Straße wurde in „Ehemaliger Pendlerparkplatz“ umbenannt.

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