Bericht über den öffentlichen Teil der 2. Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung

- Gemeindliches Einvernehmen für Befreiungsantrag -
Im öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusses am Dienstagabend im Sitzungssaal des Rathauses gab es nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden Bürgermeister Matthias Fischer und der Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung nur einen Punkt auf der Tagesordnung. Dies betraf einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kapellenfeld III, BA II“ in Kirchroth von zwei Bauherren, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Steinzeitweg 41 a und 41 b den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Carport beabsichtigen und dabei die Baugrenze und auch die First- und Wandhöhe überschreiten und deshalb eine Befreiung von den Festsetzungen benötigen. Grundsätzlich gilt aber die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Erstellung von baulichen Anlagen. Befreiungen sind aber möglich, wenn etwa die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen vertretbar ist. Die minimale Überschreitung der Baugrenze sowie der First- und Wandhöhe gefährden nicht die Grundzüge der Planung und ist deshalb städtebaulich vertretbar. Der vorgesehene Ausbau des Dachgeschosses verstößt nicht gegen die zulässige Bauweise von zwei Vollgeschossen, weil das Dachgeschoss nicht als Vollgeschoss zu werten ist. Vorteilhaft für die beantragte Befreiung war sicherlich die Zustimmung der Nachbarn auf dem Antragsformular und deshalb gab es von den Ausschussmitgliedern die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die beantragten Befreiungen zum Bau eines Mehrfamilienhauses. Mit einem nichtöffentlichen Teil wurde die Sitzung fortgesetzt.
Berichterstatter Johann Groß