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Bericht über den öffentlichen Teil der 20. Bauausschusssitzung

  • Gemeinderat

- Den beantragten Befreiungen zugestimmt -

Bei der Sitzung des Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusses im Sitzungssaal des Rathauses gab es entsprechend der Tagesordnung über mehrere vorliegende Befreiungsanträge zu entscheiden. Auf Anfang Mai datiert war der Antrag eines jungen Paares die im Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung in Oberzeitldorn den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage beabsichtigen und nach den vorliegenden Plänen überschreitet dabei das Terrassenüberdach die vorgegebene Baugrenze in Richtung Südosten um 3 Meter. Mit dieser Überschreitung werden die Grundzüge der Einbeziehungssatzung nicht berührt und bei der Terrasse handelt es sich um einen untergeordneten Bauteil weil das Hauptgebäude sowie die Garage sich vollständig innerhalb der Baugrenze befinden. Da die Abweichungsvoraussetzungen erfüllt sind folgten die Ausschussmitglieder dem unterbreiteten Beschlussvorschlag, billigten damit die Abweichung und erteilten das gemeindliche Einvernehmen. Bei dem nächsten Antrag auf Abstandsflächenübernehme durch die Gemeinde bei einem Flurstück in der Ortsmitte von Kirchroth gab es für die Anwesenden eine Neuigkeit, die sehr begrüßt wurde. In dem Gebäude neben einer gemeindlichen Parkfläche war zuletzt eine Verkaufsfläche für elektrische Haushaltsgeräte untergebracht und jetzt soll eine Umnutzung erfolgen damit hier ein Fitnessstudio entstehen kann was im Gremium allgemein begrüßt wurde. Wie Bürgermeister Fischer in seinen Erläuterungen darlegte, ist das Gebäude zwar Bestand aber nach der Nutzungsänderung sind die allgemein geltenden Regeln im Baurecht anzuwenden und aufgrund dessen benötigt der Antragsteller die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme nach Süden zur gemeindlichen Parkfläche hin. Das Gremium stimmte der beantragten Übernahme der benötigten Abstandsflächen zu. Die Nachbargemeinde Parkstetten hat bereits Anfang 2022 die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Unterparkstetten-Schmiedfeld“ mit Deckblatt Nr. 8 beschlossen und in diesem Verfahren erfolgen Änderungen in den planlichen und textlichen Festsetzungen. Dabei werden aber keinerlei Belange der Gemeinde Kirchroth berührt und deshalb konnte man auf jegliche Einwände verzichten. Nachdem die Pläne für das Bauvorhaben auf der zweiten Parzelle im Gewerbe- und Industriegebiet „Kirchroth-Nord“ schon sehr weit gediehen sind, zeigte sich für die dortige Firma bei der Investition in den Neubau einer Logistik und Produktionshalle mit Andienungshof und Stellplätzen die Notwendigkeit eines weiteren Einfahrtsbereiches. Nach den textlichen Festsetzungen ist eine Zufahrt zu der Parzelle nur im Bereich des festgesetzten Einfahrtsbereichs zulässig. Da bei der beantragten Befreiung von den Festsetzungen für einen weiteren Einfahrtsbereich die Grundzüge der Planung nicht tangiert und weder die Art noch das Maß der baulichen Nutzung betroffen sind und eine Befreiung auf Städtebaulich und Verkehrstechnisch vertretbar scheint, gab es im Gremium Zustimmung für die beantragte Befreiung. Nach der Sitzung gab es Für das Gremium noch eine Besichtigungsmöglichkeit bei der Großbaustelle Schulsanierung. Angekündigt hat der Bürgermeister schon jetzt eine Bürgerversammlung in Pillnach. Um Nachfrage beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen im Bereich Pillnach hat ein Gemeinderat aus Pillnach gebeten, da in der jüngsten Vergangenheit immer wieder unangekündigte Stromausfälle für Gesprächsbedarf sorgten.

 

Berichterstatter: Johann Groß

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