Bericht über den öffentlichen Teil der 23 Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung

- Bei Regionalplan-Fortschreibung keine Einwände -
Mit der Sitzung des Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusses endete die Sommerpause der Gremien in der Gemeinde und mit etlichen Vertretern der abwesenden ordentlichen Ausschussmitglieder konnte Bürgermeister Matthias Fischer nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollgenehmigung der letzten Sitzung im April 2025 zur Tagesordnung überleiten. Bei der laufenden Generalsanierung der Grundschule stand nach der EU-weiten Ausschreibung für die Schlosserarbeiten die Auftragsvergabe für dieses Gewerk an. In seinem Sachvortrag zu den eingegangenen Angeboten von Fachfirmen lieferte der Bürgermister auch die Erklärung für die erhebliche Abweichung bei den Angebotssummen zu der ursprünglichen Kostenschätzung. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Ausweitung des Auftragsumfanges. Die Angebotssummen bei den eingegangenen Angeboten lagen deutlich von knapp über 170.000 Euro bis über 300.000 Euro auseinander. Dem vom Planungsbüro vorliegenden Vergabevorschlag folgte der Ausschuss einstimmig und erteilte den Auftrag einer Fachfirma aus Falkenstein, die mit einem Bruttoangebot von etwas über 172.000 Euro das günstigste Angebot für dieses Gewerk eingereicht hatte.
Nächster Punkt der Tagesordnung war der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mülleracker“ in Aufroth weil beim Bau eines Einfamilienwohnhauses in dem dortigen Baugebiet die festgesetzten Baugrenzen an zwei Stellen nicht eingehalten werden. Bei der Aussprache zu dem Befreiungsantrag sah man die Grundzüge der Planung nicht berührt und städtebaulich hielt man die Befreiung ebenfalls vertretbar. Mit der vorliegenden Zustimmung der unmittelbaren Nachbarn bei dem Bauvorhaben sahen die Gremiumsmitglieder kein Hindernis und erteilten den Antragstellern das gemeindliche Einvernehmen. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „GE-Bachfeld I“ (Deckblatt Nr3) beantragte ein Bauherr für sein Vorhaben zum Neubau eine Praxis für Physiotherapie und Archiv für Ingenieurbüro. Bei den in der Sitzung gezeigten Plänen für das Vorhaben wird teilweise die Baugrenze überschritten und die festgesetzte Grünfläche reduziert. Die Befreiungsvoraussetzungen sahen die Ausschussmitglieder erfüllt und erteilten dem vorliegenden Antrag das gemeindliche Einvernehmen. Wegen der Reduzierung der Grünfläche und eventuell dafür notwendiger Ersatzmaßnahmen wird auf die Zuständigkeit beim Landratsamt verwiesen.
Mit der durch die Nachbargemeinde Wiesenfelden beabsichtigten Erweiterung der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung „Bogenroith“ sieht die Gemeinde Kirchroth keinerlei Belange berührt und verzichtet auf Einwände. Bei der Änderung des Bebauungsplanes „Kellerberg-West“ und der damit verbundenen Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch die Nachbargemeinde Steinach verzichtet man ebenfalls auf Einwände im Rahmen der öffentlichen Auslegung.
Das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplanes Donau-Wald betrifft die Neuaufstellung des Kapitels III Energie. Die Nutzung der Windenergie spielt in der Region aus unterschiedlichen Gründen bisher eine untergeordnete Rolle. Aus Gründen des Klimaschutzes wird die Windenergie künftig mehr Bedeutung erhalten und auch aus Gründen normativer Vorgaben hat sich die Gewichtung der Windenergie verschoben und deshalb ergibt sich die Fortschreibung des Regionalplanes. Nach der Betrachtung möglicher Standorte für Windenergie im Landkreis gab es im Ausschuss keinerlei Einwände gegen die Fortschreibung. Aus aktuellem Anlass informierte Bürgermeister Fischer die Anwesenden über den Einbruch auf der Baustelle im Schulgebäude.
Berichterstatter Johann Groß