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Bericht über den öffentlichen Teil der 61. Gemeinderatssitzung

  • Gemeinderat

- Veränderungen beim Kommunalunternehmen -

Im bayerischen Kommunalrecht werden Unternehmen der öffentlichen Hand über Verweisungen auf die Rechnungslegungsvorschrift des HGB verpflichtet, die Jahresabschlüsse und den Lagebericht nach den handlungsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften ungeachtet der tatsächlichen Unternehmensgrößte aufzustellen. Den aktuellen, vorgenannten Entwicklungen der nationalen und europaweiten Gesetzgebung hat der bayerische Landtag mit einem Beschluss im Sinne der kommunalen Unternehmen entgegengewirkt und einige Verpflichtungen aufgehoben. Mit einem Beschluss ist der Gemeinderat den diesbezüglichen Empfehlungen des Steuerberaters gefolgt und hat für das Geschäftsjahr, den Jahresabschluss und dem Lagebericht eigene Festlegungen getroffen, die nach der Änderung öffentlich bekannt gemacht werden.

Nach der erheblichen Flächenverkleinerung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Kirchroth-Nord“ waren nach der Notwendigen Neuauslegung für das Deckblatt Nr. 2 die eingegangenen Stellungnahmen im Gemeinderat zu behandeln. Die Regierung von Niederbayern beharrte darin weiter auf Festlegung einer Größe für die Parzelle und vom Landratsamt kam die Forderung nach einer ausreichenden Breite des östlichen Grünstreifens bei der Parzelle. Abschließend konnte das Deckblatt Nr. 2 zur Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Kirchroth-Nord“ einschließlich der planlichen und textlichen Festsetzungen und unter Berücksichtigung der angenommenen Änderungen als Satzung beschlossen werden.

Die Deutsche Post AG hat einen Antrag auf Zulassung einer automatisierten Station in Kirchroth anstelle einer Universaldienstfiliale gestellt und dazu umfangreiche Begründungen beigefügt. Der von der Post genannte Standort bei einem Einkaufsmarkt in Kirchroth, dort besteht eine Packstation, wird als nicht realistisch angesehen, weil ein Bauantrag zur Erweiterung dieses Einkaufsmarktes bei der Gemeinde vorliegt und aus den Planunterlagen keine Berücksichtigung der Packstation noch weiterer Einrichtungen der Deutschen Post ersichtlich sind. Die Gemeinde sieht weiterhin die Notwendigkeit einer Universaldienstfiliale mit Standort in Kirchroth.

Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung entfällt jetzt die Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen und deshalb liegt es jetzt an den Kommunen eine Satzung mit der Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen zu erlassen. Mit einer deutlichen Mehrheit befürwortete der Gemeinde den vorgelegten Satzungsentwurf, der die Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge beinhaltet. Beflügelt von dem Erfolg 2024 wird die Gemeinde auch in diesem Jahre am 2. Advent auf dem Ortsplatz einen Christkindlmarkt organisieren.

Informiert hat der Bürgermeister über die Wiederaufnahme der Arbeiten zum Breitbandausbau in der Gemeinde.

Berichterstatter: Johann Groß

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