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Bericht über den öffentlichen Teil der 67. Gemeinderatssitzung

  • Gemeinderat

Einstimmigkeit für Baugebiet "Nachtweide"

Kirchroth (jg)  Bei dem Baugebiet „Nachtweide“ in Pittrich gibt es nach den einstimmigen Beschlüssen zu den eingegangenen Stellungnahmen, einschließlich des Satzungsbeschlusses, keinen erkennbaren Grund mehr für besondere Änderungen. Das Angebot zur finanziellen Beteiligung an einem Solarpark hat der Gemeinderat angenommen.

Mit dem Baugebiet „Nachtweide“ und dem in der Tagesordnung angekündigten Sachstandsbericht zum Umspannwerk gab es gleich zwei Reizthemen, die für ein sehr großes Zuhörerinteresse, darunter eine Mutter mit ihrem Baby und dem damit wohl jüngsten Zuhörer, bei der letzten Gemeinderatssitzung sorgten. Bereits seit einigen Monaten ist die in Kirchroth ansässige Firma GSW im Bereich zwischen Unterzeitldorn, Bielhof, Münster und Thalstetten mit dem Ausbau von großflächigen Photovoltaikanlagen beschäftigt. Von dieser Firma lag jetzt der Gemeinde ein Angebot zur finanziellen Beteiligung am PV-Park „Münster-Thalstetten GmbH“, mit dem sich der Gemeinderat zum Auftakt der Tagesordnung beschäftigte. Dieses Angebot einer Beteiligung in Höhe von 100 000 Euro bei einer unverbindlichen Rendite im Bereich von 6 bis 8 Prozent nahm das Gremium ohne Gegenstimmen an. In der Dienstversammlung der FFW Niederachdorf im Januar war nach dem Rücktritt des bisherigen stellvertretenden Kommandanten Klaus Hofmann eine Nachwahl erforderlich, bei der Christian Hupf zum neuen stellvertretenden Kommandanten gewählt wurde. Er hat die für diese Aufgabe notwendigen Lehrgänge bereits erfolgreich absolviert und bekam einstimmig die nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz notwendige Bestätigung durch den Gemeinderat. Bereits seit längerer Zeit wird besonders aus Kreisen der Feuerwehr die auf dem Feuerwehrgerätehaus befindliche Motorsirene als nicht mehr ausreichend für den gesamten Ortsbereich Oberzeitldorn und Weiher bei einem Alarm angesehen. Jetzt soll mit Einbindung von Fachfirmen für den Sirenenvertrieb untersucht werden, ob mit der Installation einer modernen Digitalsirene bei einem Alarm auch noch im Gemeindeteil Weiher ausreichend wahrgenommen werden kann. Als gutes Beispiel für eine weitreichende Abdeckung bei einem Alarm wurde hier der Bereich Obermiethnach genannt. Das Thema Umspannwerk der Firma TenneT und der im Raum stehende mögliche Standort bei Niederachdorf hat nichts von seiner Aktualität bei den Bürgern eingebüßt. Zu diesem Thema informierte Bürgermeister Matthias Fischer über eine vorliegende Einladung zu einer Pressekonferenz der Firma TenneT, bei der er mit der Bekanntgabe des Standortes für das Umspannwerk rechnet. Weitere Informationen gab es vom Bürgermeister über die Einschaltung eines bekannten Anwaltsbüros, das aber beim jetzigen Verfahrensstand, wenig Angriffsmöglichkeiten findet. Ein Planfeststellungsverfahren für das Umspannwerk ist noch nicht eingeleitet. Das im Gemeindeteil Pittrich mit gesamt 19 Parzellen, 14 davon im Eigentum der Gemeinde, geplante Baugebiet „Nachtweide“ und dem dazu notwendigen Bauleitplanverfahren sowie die einhergehende notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes, ist schon weit gediehen. Über die jetzt nach den Kommunalwahlen im Kreistag gegen das Baugebiet vorgebrachten Bedenken, sogar von einer Petition war die Rede und einer möglichen kleineren Alternative, hat den Bürgermeister verwundert. Dazu hat er die mögliche Betroffenheit dieses Alternativstandortes bei einer Überschwemmung an der großen Leinwand aufgezeigt. Die nach der erneuten Auslegung eingegangenen wenigen Stellungnahmen von Behörden hatten überwiegend Anregungen und Informationen zum Inhalt und die dazu verfassten Antworten der Gemeinde billigte das Gremium einstimmig. Einstimmig erfolgte im Gremium der Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 46 und einvernehmliche Zustimmung gab es für den Satzungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Baugebiet „Nachtweide“. Die Ausfertigung und Bekanntmachung des Bebauungsplanes wird erst erfolgen, wenn das Deckblatt zur Änderung des Flächennutzungsplanes rechtsverbindlich ist.  

 

Berichterstatter Johann Groß

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