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Bericht zur 31. Gemeinderatssitzung vom 20.12.2022

    Bei Fassadengestaltung noch nicht festgelegt

    Damit der Beginn der Generalsanierung am Gebäude der Alois-Reichenberger-Grundschule wie von der Gemeinde als Bauherr vorgesehen im Herbst 2023 beginnen kann, müssen die Planungen demnächst ein Ende finden. Für die Innenbereiche, Kellergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss ist man schon auf einem guten Weg und so sollte bei der letzten Gemeinderatssitzung der Vertreter des beauftragten Planungsbüros noch einmal Gelegenheit zur Darstellung der wichtigsten Punkte für diese Generalsanierung aus seiner Sicht erhalten. Wir waren fleißig und haben die Entwurfsplanung fertig und wollen demnächst dies auch bei den Außenanlagen erreichen. Zu den nach der Kostenberechnung erwarteten Gesamtkosten von 10,3 Millionen erwartet man erhebliche Fördermittel von verschiedenen Seiten und für die Gemeinde sollte am Ende ein Eigenanteil von 3.480.000 Euro für diese große Maßnahme zu leisten sein. Bei den bisherigen Planungen gab es eine gute Zusammenarbeit mit der Schulfamilie und für die künftige Küchenausstattung hat man jetzt auch eine praktikable Lösung. Deshalb gilt es jetzt das Augenmerk auf die künftige Fassadengestaltung zu legen. Dabei sollen die Hauptflächen mit einer Plattenfassade, ähnlich wie bei der nahen Kinderkrippe, versehen werden und werden dem Gebäude ein grundsätzlich anderes Aussehen geben. Mit der Außengestaltung der Fensterbereiche wollte sich der Gemeinderat nach längerer Aussprache noch nicht festlegen. Gefallen fand dagegen die Nutzung der Dachfläche für eine Photovoltaikanlage. Auf der Basis der Kostenberechnung von 10,3 Millionen soll jetzt der Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern gestellt werden.

    Bereits im Oktober hat der Gemeinderat die Richtung bei der Neugestaltung der Kinderspielplätze im Gemeindebereich vorgegeben und dazu den Kinderspielplatz im Gemeindeteil Niederachdorf ausgewählt. Im Vorfeld zu dieser Sitzung fand auf Einladung einer Spielgerätefirma ein Treffen mit Gemeinde, interessierten Eltern und der Ortssprecherin statt und daraus wurden dann Vorschläge erarbeitet. Einigkeit bestand auch darin, einen Großteil der jetzigen Spielgeräte weiter zu verwenden um den Haushaltsansatz von 20.000 Euro für dieses Vorhaben einhalten zu können. Leider ging das Kostenangebot eines Spielgeräteherstellers weit über diese Kostenvorstellung hinaus und so entschied sich der Gemeinderat für das günstigere Angebot eines weiteren Herstellers. Bei der den Vor- und Aufbauarbeiten durch den gemeindlichen Bauhof erwartet man auch Unterstützung und Hilfe von den örtlichen Bürgern.

    Mit dem Deckblatt Nr. 1 zur Änderung der Ortsabrundungssatzung Pittrich-West will die Gemeinde den Planungswunsch für ein Wohnhaus ermöglichen. Bei dem vereinfachten Verfahren gab es aus dem Landratsamt keine Einwände und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind auch keine Stellungnahmen eingegangen. Deshalb konnte das Gremium das Deckblatt zur Änderung der Ortsabrundungssatzung Pittrich-West in ihrer Begründung und den textlichen Festsetzungen als Satzung beschließen. Jetzt erfolgt noch die Ausfertigung und öffentliche Bekanntmachung.

    Wenn auch die Bebauungspläne immer mehr nach den Wünschen der künftigen Bauplatzbesitzer und Bauherren ausgerichtet werden, so sind Befreiungsanträge von den Festsetzungen des Bebauungsplanes anscheinend nicht zu vermeiden. Der Gemeinderat erteilte für die beantragte Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Bungalow mit Doppelgarage das gemeindliche Einvernehmen, weil dazu auch die Unterschrift des Nachbarn vorlag.

    Bei den von der Verwaltung erledigten fünf Bauanträgen waren vier zum Neubau von Einfamilienwohnhäusern mit Garagen und ein Bauantrag auf Neubau eines Restaurants mit Betriebsleiterwohnhaus.

    Unter Sonstiges gab es noch Informationen über die Verleihung des diesjährigen Abwasser-Innovationspreises an das Kommunalunternehmen Abwasserdienstleistung Donau-Wald, dem auch die Gemeinde Kirchroth angehört.

     

    Berichterstatter Johann Groß

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