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Erlass einer Stellplatzsatzung

  • Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Kirchroth hat aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796 ff.), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573 ff.) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588 ff.), zuletzt geändert durch die §§ 4 und 5 des Gesetzes vom 25.07.2025 GVBI. S. 254 die oben genannte Satzung erlassen. 

Die Satzung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. 

Die Stellplatzsatzung liegt in der Gemeinde Kirchroth, 94356 Kirchroth, Regensburger Straße 22 (Zimmer-Nr. 11) sowie im Internet (www.kirchroth.de) zur Einsichtnahme aus.
 

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