-Öffentlicher Teil der 56. Gemeinderatssitzung-

Kommunalunternehmen darf Gewinne behalten: Mit den erzielten Gewinnen darf das Kommunalunternehmen der Gemeinde Rücklagen bilden und mit ihrem Antrag auf weitere Nutzung des alten Feuerwehrhauses hatte die FFW Pillnach keinen Erfolg, entschied der Gemeinderat.
Mit einem Antrag vom September 2024 der FFW Pillnach, die erst seit einigen Monaten ihr neues Gerätehaus beziehen konnte, wurde die Tagesordnung der letzten Gemeinderatsitzung eröffnet Darin wird der Wunsch vorgebracht, auch weiterhin das alte Feuerwehrgerätehaus für die Jugend der Feuerwehr und auch zur Unterstellung von alten Gerätschaften nutzen zu können. Dieser Wunsch fand im Gremium nur wenig Unterstützung und der Gemeinderat war sich einig, dieses Gebäude weder der Feuerwehr noch anderen Vereinen zu überlassen. Der Bauausschuss wird demnächst eine Vor-Ort Besichtigung machen und erst dann will man über einen Verkauf oder Abriss von diesem Gebäude in unmittelbarer Nähe zum großen Perlbach entscheiden.
Das Kommunalunternehmen der Gemeinde ist nach den vorliegenden Zahlen von 2023 mit einem Gewinn von über 100.000 Euro erfolgreich gewesen und auch für 2024 rechnet man ebenfalls mit einem Gewinn. Um mögliche Steuern zu vermeiden stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten Generalsbeschluss zu. Demnach werden alle Gewinne des Kommunalunternehmens für künftige betriebliche Zwecke reserviert und der Rücklage zugeführt.
Weiter ging es in der Tagesordnung mit dem Antrag eines Bauunternehmens am südlichen Ortseingang von Aufroth, der die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage für nicht gefährliche mineralische Abfälle auf einer Teilfläche seines Betriebsgeländes haben will und dazu galt es die Stellungnahme der Gemeinde zu erarbeiten. Das entsprechende Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und ist als Gewerbegebiet ausgewiesen. Nach den Planunterlagen beträgt die maximale Lagermenge für Beton und Ziegel 1150 Tonnen und stammt ausschließlich aus Hoch-, Tief, und Rückbaumaßnahmen von eigenen Baustellen des Unternehmens. Zur Verkleinerung des gelagerten Materials kommt eine mobile Brecheranlage an maximal 10 Tagen im Jahr zum Einsatz. An den Anlagenteilen, an denen Staub austreten kann, werden mit Wasserbedüsungen ausgestattet. Die Anlieferung des Materials erfolgt nach den vorliegenden Unterlagen mit dem firmeneigenen Fuhrpark. Zur erwarteten Lärmbelästigung lag eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung vor, bei der auch der noch zu errichtende Lärmschutzwall zwischen dem Betriebsgrundstück und der angrenzenden Wohnbebauung schon berücksichtigt wurde. Bei den Antragsunterlagen ist noch einiges nachzureichen, verlangt die Gemeinde und dazu gehört auch ein ordnungsgemäß vorliegender Antrag zur gewünschten Genehmigungsfreistellung für die Errichtung des Lärmschutzwalles.
Von einem Betrieb im GI „Kirchroth-Nord“ ist ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der festlegten Grünflächen eingegangen. Grund dafür ist der Tekturantrag für den technisch bedingten Anbau in nördlicher Richtung an ein bereits bestehendes Betriebsgebäude. Bei der Bearbeitung des Antrages sah der Gemeinderat die Grundzüge der Planung durch die beantragte Befreiung nicht berührt und die Abweichung auch städtebaulich vertretbar und stimmte deshalb der Befreiung einschließlich der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu.
Wegen der Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Filterhauses lag von dem weiteren Betrieb im GI „Kirchroth-Nord“ ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie sie der rechtsverbindliche Bebauungsplan enthält. Nachdem die Unterschrift vom angrenzenden Grundstücksnachbarn vorlag, sah der Gemeinderat. die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt und Erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Bei den Informationen über die als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erledigten Bauanträge informierte Bürgermeister Fischer über den Bauantrag für ein Vierfamilienhaus und den beantragten Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage am Müllerberg in Aufroth, den Neubau einer Doppelgarage in Niederachdorf und den Bauantrag für ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage im Steinzeitweg in Kirchroth.
Nachgefragt wurde aus den Reihen des Gremiums über die richtige Einstellung der Ampelanlage an der Kreuzung nach der Autobahnüberführung bei Kirchroth und über den Sachstand für die Errichtung eines Funkmastens zwischen Kößnach und Pittrich.
Berichterstatter Johann Groß