Ortsübliche Bekanntmachung über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zur Öberauer Schleife

Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb des gesteuerten Flutpolders Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife zwischen Donau-km 2334,5 und 2321(2329 Südarm) linksseitig der Donau auf dem Gebiet der Gemeinden Atting, Kirchroth und Parkstetten im Landkreis Straubing-Bogen sowie der Stadt Straubing Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 72 – 78 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung (BayVwVfG a.F.), einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 5 ff Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
Der Planfeststellungbeschluss der Regierung von Niederbayern (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung), vom 30.10.2025, Az.: RNB-55.1.W 4543-1-25 für das oben genannte wasserwirtschaftliche Vorhaben liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit
von 11.11.2025 bis 24.11.2025
bei der Gemeinde Kirchroth zur allgemeinen Einsicht aus.
Als zusätzliches Informationsangebot werden der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen ebenfalls
- in das zentrale Internetportal nach § 20 UVPG, zugänglich unter: https://uvp-verbund.de - Stichwort „HWR Flutpolder Öberauer Schleife“ und
- auf die Internetseite der Regierung von Niederbayern unter der Rubrik Service / Planfeststellungs-verfahren https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/planfeststellungsverfahren/wasserrecht/index.html
eingestellt. Im Zweifel ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27 a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG a.F.).