Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit Deckblatt Nr. 1 für das Bauge-biet „Müllerberg“, Aufroth

- Inkrafttreten Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan "Müllerberg" Aufroth -
Der Gemeinderat Kirchroth hat mit Beschluss vom 17.Dezember 2024 das Deckblatt Nr. 1 des Bebauungsplans für das Gebiet „Müllerberg“, Aufroth als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Deckblatt Nr. 1, Begründung und Festsetzungen sowie dem Merkblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ bei der Gemeinde Kirchroth, Bauamt,
Zimmer 11, Regensburger Straße 22, 94356 Kirchroth während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 13.30 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Aufgrund der Durchführung im beschleunigten Verfahren, wurde auf den Umweltbericht sowie auf die zusammenfassende Erklärung verzichtet (§ 13 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB).