Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 46, sowie Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Nachtweide", Pittrich, Erneute öffentliche Auslegung der Planungsentwürfe

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 46, sowie Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Nachtweide", Pittrich, Erneute öffentliche Auslegung der Planungsentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 3 BauBG
Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 26. September 2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchroth für die Grundstücke Fl.-Nrn. 596, 597, 598/1, 598/2, 606/1 und 606/2 sowie Teilflächen aus 589 und 598 der Gemarkung Pittrich zu ändern. Hierbei sollen jeweils Teile dieser Flächen als Allgemeines Wohngebiet (WA) und als öffentliche Verkehrs- und Grünflächen dargestellt werden.
Gleichzeitig wurde beschlossen, für die Grundstücke Fl.-Nrn. 596, 597, 598/1, 598/2, 606/1 und 606/2 sowie Teilflächen aus 589 und 598 der Gemarkung Pittrich den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Nachtweide“, Pittrich aufzustellen. Der Planbereich wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) und als öffentliche Verkehrs- und Grünfläche dargestellt.
Die ausgearbeiteten Entwürfe zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Nachtweide“, Pittrich wurden vom Gemeinderat Kirchroth in der Sitzung vom 24.02.2026 unter Berücksichtigung bzw. Abwägung der Stellungnahmen aus der ersten öffentlichen Auslegung gebilligt.
Die Entwürfe zur Aufstellung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes „Nachtweide“, Pittrich in der Fassung vom 24.02.2026 mit planlichen und textlichen Festsetzungen, Hinweisen, Begründung und aller bisher im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen liegen erneut in der Zeit
vom 6. März 2026 bis 26. März 2026
im Rathaus der Gemeinde Kirchroth in 94356 Kirchroth, Regensburger Straße 22 (Zimmer Nr. 10) während der allgemeinen Dienststunden (Mo. – Fr. 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Di. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Do. 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten/ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Luft, Wasser, sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung sind zur Einsicht verfügbar:
Bebauungsplan:
- Bestandsaufnahme
- Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie auf deren Wirkungsgefüge
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
- Geplante Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- Alternative Planungsmöglichkeiten
- Erhebung Feldbrüter
Umweltbezogene Stellungnahmen/Unterlagen:
- Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde
- Stellungnahme des Immissionsschutzes
- Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf
- Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen, Bereich Wasserwirtschaft
- Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten
- Erhebung Feldbrüter
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (edenhofer.patrizia@kirchroth.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes nicht von Bedeutung ist.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22, Zimmer 10, Obergeschoss (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs (Mo bis Fr 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Di 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Do 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Kirchroth unter der Adresse https://www.kirchroth.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanungen eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.kirchroth.de/datenschutz einsehbar.
Stellungnahmenbehandlung der Zweiten Auslegung vom 24.02.2026
Alle weiteren Unterlagen werden zum Download unter Wirtschaft und Bauen/Bauleitplanung ab 06.03.2026 (Beginn Öffentliche Auslegung) zum Download bereit gestellt!