Bekanntmachung zur öffentliche Auslegung der Änderungsverordnung über das LSG "Bayerischer Wald"

Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG); Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald in der Fassung vom 17. Januar 2006 (RABl. Nr. 3/2006), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2024 (RABl. Nr. 7/2024) Der Bezirk Niederbayern, für den die Regierung von Niederbayern in Amtshilfe tätig ist, beabsichtigt, gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4, § 22 Abs. 2 und § 26 BNatSchG i.V.m. Art.12 Abs. 1 Satz 1 und Art. 52 BayNatSchG, die oben genannte Landschaftsschutzgebietsverordnung zu ändern. Aufgrund der Bedeutung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie der voraussichtlich steigenden Anzahl an Vorhaben, soll die Realisierung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes auf naturschutzfachlich unproblematischen Teilflächen erleichtert werden.
Der Entwurf der Verordnung und erläuternden Unterlagen liegt in der Zeit
vom 19.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024
während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Kirchroth, Zimmer 13, öffentlich zur Einsicht aus. Sämtliche Auslegungsunterlagen können ab 19.06.2024 auch unter www.regierung.niederbayern.bayern.de auf der Startseite unter „IM FOKUS“ digital eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen bei der Gemeinde Kirchroth oder der Regierung von Niederbayern (Tel. 0871-808-1805, Zi.Nr. 120 U, christian.santl@reg-nb.bayern.de) schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.