Bericht über den öffentlichen Teil der 4. Gemeinderatssitzung

- Bürgerantrag gegen Umspannwerk zulässig -
Bei der letzten Gemeinderatssitzung lockte der von Bürgern aus dem westlichen Gemeindeteilen Niederachdorf und Pillnach initiierte Bürgerantrag im Zusammenhang mit dem Umspannwerk wieder viele Besucher in das Rathaus. Gut passend dazu erfolgte die Vereidigung der Ortssprecherin für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Niederachdorf Evelyn Bast.
Nach den Geburtstagsglückwünschen für den 2. Bürgermeister Werner Fuchs und der Genehmigung der Tagesordnung für die Sitzung sowie der anschließenden Protokollgenehmigung folgte die Vereidigung der neuen Ortssprecherin für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Niederachdorf. Nachdem dieser Gemeindeteil mit keinem Gemeinderat im Gremium vertreten ist, hat der Ortsteil bis zur Gemeindegebietsreform 1978 Anspruch auf einen Ortssprecher. Evelyn Bast wurde daraufhin über ihre Rechte und Pflichten belehrt, dazu gehört das Recht auf Teilnahme an der Beratung und die Beachtung der Verschwiegenheitspflicht. Der Handschlag zwischen Bürgermeister Matthias Fischer und Ortssprecherin Evelyn Bast bildete nach der Vereidigung den Abschluss. Für diejenigen die durch die Ortschaften im Westen der Gemeinde fahren, sind die großen Plakate gegen das geplante Umspannwerk nicht übersehbar. Jetzt lag zu diesem Thema ein von 48 Personen unterzeichneter Bürgerantrag bei der Gemeinde vor, der eine Beschlussfassung des Gemeinderates zur Standortwahl des geplanten Umspannwerkes verlangte. Nach der Gemeindeordnung ist ein derartiger Bürgerantrag zulässig, wenn bestimmt Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt eine ausreichende Begründung und die Benennung von mehreren vertretungsberechtigten Personen, die mit Franz Bast Bast und Herrmann Fischer benannt wurden. Nachdem in diesem Antrag nur eine Unterschrift fehlerhaft war, wurde die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt. Nun hat das Gremium die Aufgabe sich innerhalb von vier Wochen mit der Thematik des Antrages zu beschäftigen. Die für die Gemeinde zufriedenstellende Würdigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde durch das Landratsamt Straubing-Bogen dem Gemeinderat durch Bürgermeister Fischer zur Kenntnis gebracht. Weiter ging es mit der anstehenden Vergabe für den zweiten Bauabschnitt der Außenanlagen im Zuge der Generalsanierung der Grundschule Kirchroth. Nach der öffentlichen Ausschreibung sind für diese Arbeiten sieben Angebote von Fachfirmen eingegangen, wobei die beiden günstigsten Bieterfirmen eng beieinander lagen. Gemäß dem Vergabevorschlag des Büros Weber erhielt die Firma Strabag als günstigster Anbieter mit einem Bruttoangebot von unter 500.000 Euro den Zuschlag. Mit Deckblatt Nr. 2 brachte die Gemeinde die Änderung des Bebauungsplanes für das WA „Laurentius“ in Oberzeitldorn auf den Weg. Derzeit sind in dem Bereich des Karl-Wanninger-Ring zwingend zwei Vollgeschosse vorgeschrieben. Mit der Möglichkeit auch nur eingeschossige Bauten zu ermöglichen will die Gemeinde dem vermehrten Wunsch von Bauplatzinteressenten nachkommen und sich der Bauweise des benachbarten Baugebietes anpassen. Zudem sollen Metalldächer für Modulhäuser und „Tiny-Houses“ zulässig sein. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Deckblattes und mit der öffentlichen Bekanntmachung erfolgt auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden. Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet „Bachfeld I“ in Kirchroth sollte einem dort ansässigen Gewerbetrieb die Möglichkeit für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Nachbarschaft der Betriebsstätte ermöglicht werden. Im vereinfachten Verfahren hatte das Landratsamt keine Einwendungen und das Staatliche Bauamt wies wegen der beiden angrenzenden Staatsstraßen auf den notwendigen Abstand der Photovoltaikanlage zum Straßenkörper, die Einhaltung der Sichtfelder und auf mögliche Auswirkungen durch den Straßenverkehr hin. Mit Mehrheit wurde das Deckblatt Nr. 6 zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewebegebiet „Bachfeld I“ als Satzung beschlossen. Dem Antrag eines Ehepaares auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kapellenfeld“ in Kirchroth, wurde entsprochen. Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Nebengebäudes auf ihrem Grundstück. Das gemeindliche Einvernehmen erhielt auch der vorliegende Bauantrag auf Neubau eines Bungalows mit Einzelgarage im Bereich Mühlstraße in Thalstetten.
Berichterstatter Johann Groß