Bericht über den öffentlichen Teil der 40. Gemeinderatssitzung
Oktober 2023
Gemeinde übernimmt 2024 Trägerschaft für Kita
Der Vertrag hat die erforderlichen Unterschriften um den Wechsel in der Trägerschaft für den Kindergarten Sankt Martin 2024 von der Katholischen Kirchenstiftung zur Gemeinde vollziehen zu können. Erfreuliche Zahlen gab es bei der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022.
Bürgermeister Matthias Fischer erläuterte die Gründe für die vom Dienstag als gewohnten Sitzungstag auf Montag vorgezogene Gemeinderatssitzung und leitete zur Tagesordnung über. Bei der Feststellung der Jahresrechnung war auch Kämmerer Manfred Reisinger zugegen und erläuterte die Ergebnisse der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022. Dazu gab es auch die Ergebnisse bei den wichtigsten Haushaltsstellen und die Freude beim Bürgermeister war unverkennbar, dass die Gemeinde mit einem großen Investitionsprogramm noch einen bescheidenen Überschuss verzeichnen konnte. Über den Ablauf und die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung berichtete in der Sitzung Gemeinderat Christoph Becker, der nach der Feststellung der Jahresrechnung im Gremium auch die Entlastung vorschlagen.
Die Europawahl am 9. Juni 2024 wirft mit der Bildung der Stimmbezirke bereits ihre Schatten voraus. Dem Stimmbezirk 1, Kirchroth, Wahllokal Turnhalle, werden die Ortschaften Kirchroth, Aufroth, Neuroth, Neumühl, Thalstetten, Kößnach, Bachhof, Pittrich, Neudau und Pichsee zugeteilt. Im Stimmbezirk 2, Pondorf, Wahllokal im Kindergarten, können die wähler aus Oberzeitldorn, Leiten, Weiher, Ober- und Untermiethnach, Krumbach, Roith, Wasenhof, Breimbachmühle, Pillnach, Pondorf, Niederachdorf und Stadldorf ihre Stimme abgeben. Im Rathaus in Kirchroth ist der Briefwahlvorstand und für die Mitarbeiter bei den Wahlen gibt es ein Erfrischungsgeld von 40 Euro.
Die vertraglichen Voraussetzungen für den Wechsel der Trägerschaft beim Kindergarten Sankt Martin in Kirchroth sind mit den Unterschriften von Pfarrer Robert Gigler und Bürgermeister Matthias Fischer gegeben. Wie der Bürgermeister dazu informierte, war zur Ausarbeitung des Vertrages auch ein Anwalt mit eingeschaltet damit der Wechsel zum neuen Kindergartenjahr 2024 erfolgen kann. Das Personal der Einrichtung Sankt Martin wird 1:1 von der Gemeinde übernommen.
Auf der Kläranlage in Kirchroth sollen die Belüftungseinrichtungen und die Umwälzung in den Belebungsbecken erneuert werden und dazu erfolgte die Ausschreibung der dafür notwendigen Planungsleistungen. Den Zuschlag für die Planung der Leistungsphasen 1 bis 7 erhielt ein Planungsbüro gemäß ihrem Angebot von knapp 40 000 Euro und den Auftrag für die Elektroplanung in verschiedenen Leistungsphasen erhielt eine Firma, die dazu ein Angebot von knapp über 36 000 Euro unterbreitete. Für diese Erneuerungsarbeiten an der Kläranlage werden Kosten von einer halben Million erwartet. Zur Einleitung seiner Ausführungen zur Kanalgebührenkalkulation für die Jahre 2024 bis 2027 verwies der Kämmerer auf die aktuellen Gebührensätze der Gemeinde und der Nachbarkommunen. Einig war man sich im Gremium über die Notwendigkeit von kostendeckenden Gebühren für die Abwasseranlage und es bleibt auch bei einem vierjährigen Kalkulationszeitraum von 2024 bis 2027. Die jährliche Grundgebühr bleibt unverändert und die Einleitungsgebühr wird zum 1. Januar 2024 auf 1,70 Euro pro Kubikmeter angehoben. Bei der angesprochenen Kanalbeitragspflicht für Garagen wird der Satz „Garagen gelten als selbstständiger Gebäudeteil, das gilt nicht für Garagen, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind“. Bei der möglichen Beitragspflicht für Terrassenüberdachung gab es Gesprächsbedarf zu den Ergebnissen der überörtlichen Rechnungsprüfung und Schreiben des Gemeindetages. Dabei belässt es der Gemeinderat weiterhin bei den Ausführungen in der jetzigen Satzung, dass Balkone, Loggien und Terrassen außer Ansatz bleiben wenn sie über die Gebäudeflucht hinausragen.
Bei der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Bachfeld I“ mit Deckblatt Nr. 5 im vereinfachten Verfahren galt es die eingegangenen Stellungnahmen abzuarbeiten und abschließend wurde das Deckblatt Nr. 5 einschließlich der planlichen und textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen. Den vorliegenden Anträgen auf Befreiung von den jeweils geltenden Festsetzungen gab der Gemeinderat für ein Bauvorhaben in Krumbach und in Oberzeitldorn seine Zustimmung.
Informationen gab es über zwei als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erledigten Bauvorhaben in Obermiethnach und Kößnach. Die Anstrengungen einer Firma, die in der Gemeinde den Glasfaserausbau angehen will, waren nach den Aussagen des Bürgermeisters erfolgreich und dazu präsentierte er im Gremium die geplanten Baubereiche.
Berichterstatter Johann Groß