Bericht über den öffentlichen Teil der 57. Gemeinderatssitzung vom 29.04.2025

Private Einwendungen gegen geplantes Baugebiet
Mit den Zahlen der Jahresrechnung 2024 eröffnete Bürgermeister Matthias Fischer die Gemeinderatssitzung und bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange der Unterlagen für ein neues Baugebiet in Pittrich galt es die eingegangenen Stellungnahmen abzuarbeiten.
Bei den von Kämmerer Manfred Reisinger vorbereiteten Aufstellungen zur Jahresrechnung 2024 konnte der Bürgermeister zu einigen Ansätzen im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2024 auf erhebliche Mindereinnahmen aus verschiedenen Gründen hinweisen. Vielfach handelt es sich dabei um noch ausstehende staatliche Förderzusagen, wie etwa beim sozialen Wohnungsbau der Gemeinde und der Sanierung der Grundschule. Verzögert hat sich weiter die Veräußerung von Grundstücken im Baugebiet Aufroth, im Gewerbe- und Industriegebiet und bei einem Grundstück im Ortsbereich von Kirchroth. So ergab der Gesamthaushalt von über 21 Millionen eine erfreuliche Zuführung zum Vermögenshaushalt von über 1,6 Millionen. Die Projekte der Gemeinde machten eine Entnahme aus den Rücklagen nötig und so belief sich das Defizit 2024 auf über 1,3 Millionen. Gemäß der Gemeindeordnung ist die von der Verwaltung erstellte Jahresrechnung innerhalb einer festgelegten Frist dem Gemeinderat vorzulegen und das Gremium billigte einstimmig die Zahlen der Jahresrechnung 2024.
Bei der von der Gemeinde beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 46 und der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Baugebiet „Nachtweide“ in Pittrich galt es die im Rahmen der frühzeitigen Auslegung eingegangen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu behandeln. Die Regierung von Niederbayern verweist dabei auf die Berücksichtigung der Ziele für die Raumordnung und nach dem Landesentwicklungsplan Bayern sind die Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen, verweist aber auch auf die Möglichkeit von Ausnahmen wenn eine entsprechende Innenentwicklung nicht möglich ist. Beim Regionalplan Donau-Wald wird unter anderem auf die Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald verwiesen. In ihrer Antwort verweist die Gemeinde auf die in ihrem Bereich hohe Nachfrage nach Bauland hin und erklärt auch den fast unmöglichen Grunderwerb für die angesprochene Innenentwicklung. Beim Landratsamt bestehen aus städtebaulicher Sicht keine grundsätzlichen Einwände gegen das Baugebiet. Zu den Belangen der Wasserwirtschaft und der wasserrechtlichen Beurteilung wird darauf verwiesen, dass der Planungsbereich weder in einem festgesetzten, vorläufig gesicherten noch in einem ermittelten Überschwemmungsbereich liegt, aber der Planungsbereich sehr wohl einem wassersensiblen Bereich zuzuordnen ist. Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen gegen die Planung keine grundsätzlichen Bedenken. Etwas umfangreicher waren die Belange des Naturschutzes abgefasst und dabei stand der spezielle Artenschutz in dem Wiesenbrütergebiet ganz oben und mit der Abhandlung der Eingriffsregelung zeigte man sich bei einer Änderung bei der angegebenen Ausgleichsfläche auch zufrieden. Eine Reihe von Hinweisen des Wasserwirtschaftsamtes zur Einarbeitung in die textlichen Festsetzungen, auch bei der Einhaltung der Fußbodenoberkante, will die Gemeinde annehmen. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verweist auf die Sicherstellung bei der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Ablehnend stehen der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogel- und Naturschutz dem Planungsvorhaben der Gemeinde gegenüber. Einwände aus mehreren Gründen haben zwei in Pittrich wohnhafte Privatpersonen in ihren Schriftsätzen erhoben und ein Landwirt zeigte sein sorge hinsichtlich ungehinderter Zufahrt zu seinen Grundstücken an. Etwas umfangreicher war das von in Pittrich wohnhaften Gegnern des Baugebietes über einen Rechtsanwalt an die Gemeinde gerichtetes Schreiben. Die ursprünglich ebenfalls anwaltlich vertretenen Pächter des Gemeinschaftsjagdrevieres haben sich nach Aussagen des Bürgermeisters von der Anwaltsvertretung verabschiedet. In der Antwort der Gemeinde, die das Gremium einstimmig billigte, wird auf besondere Unstimmigkeiten in dem Schreiben des Anwalts verwiesen. Im weiteren Verfahrensablauf werden jetzt die Abwägungsentscheidungen in die Planung eingearbeitet und anschließend erfolgt abermals die öffentliche Auslegung zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 46 und für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Baugebiet „Nachtweide“ in Pittrich. Eine versuchte Wortmeldung eines Zuhörers beim Verlassen des Sitzungssaales wurde mit Hinweis auf seine Vertretung durch einen Anwalt nicht zugelassen.
Berichterstatter Johann Groß