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Bericht über den öffentlichen Teil der 1. Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung

    - Auftrag für Hortmöbel vergeben -

    In ihrer ersten Sitzung haben die Mitglieder des Hauptverwaltungs-, Bau- und Umweltausschusses sich mit dem vorliegenden Angebot für die Möblierung des Hortes, der im Rahmen der Generalsanierung der Grundschule im Keller des Gebäudes entsteht, befasst.  Bei der europaweiten Ausschreibung für die Beschaffung der Möbel ist leider nur ein Angebot eingegangen. Eine erhebliche Rabattgewährung auf das ursprüngliche Angebot bewirkte, dass sich der Ausschuss mit einer Angebotssumme von 82.071,37 € brutto zu befassen hatte und die Annahme des Angebotes von der Resch Möbelfabrik einstimmig befürwortete. Zu den bisher beantragten 31 Hortplätzen wird der Gemeinde nach den Ausführungen von Bürgermeister Matthias Fisher eine Förderung von 46.500 € gewährt. Aus nachvollziehbaren Gründen hat die Gemeinde jetzt für 19 zusätzliche Hortplätze eine weitere Förderung von 28.500 Euro € Gemarkung Kößnach auf mehreren Grundstücken Kiesabbau vorzunehmen und als Folge  ein Gewässer herzustellen. Insgesamt umfassen die Flurnummern 910, 911, 912  und 913 eine Flächenbereich von 4,9 Hektar und wegen der vorgegebenen Abstandsflächen einen Abbaubereich von 3.6 Hektar. Im Grünordnungsplan für das Kiesabbaugebiet Kirchroth von 2016 ist ein nach Naturschutzzielen gestaltetes Gewässer nach dem Kiesabbau vorgesehen, in dem die Angelfischerei erlaubt ist. Im Nordwesten des beabsichtigten Abbaubereiches ist im Zuge der Rekultivierung beabsichtigt einen kleinen Teilbereich wieder zu verfüllen, der dann der Erweiterung der Golfanlage dienen soll. Dies ist leicht möglich, da der gesamte Bereich im Grünordnungsplan schon als Sondergebiet Golf ausgewiesen ist. Mit einer deutlichen Mehrheit stimmten die Ausschussmitglieder dafür, in der Stellungnahme der Gemeinde keine Einwände gegen das Vorhaben aufzunehmen. Wegen der bei der geplanten Errichtung eines Carports für Wohnwagen auf ihrem Grundstück im Keltenring 25 dafür erforderlichen Überschreitung der Baugrenze und der Abweichung bei der Dachform, vorgesehen ist ein Pultdach, haben die Grundstücksbesitzer bei der Gemeinde einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Kapellenfeld I Bauabschnitt I“ gestellt. Bei dem Bezug zu den beantragten Befreiungen werden zwar die Grundzüge der Planung nicht berührt aber städtebaulich ist die Befreiung nicht vertretbar. Da die notwendigen Voraussetzungen einer Befreiung nicht erfüllt sind gab es eine einstimmige Ablehnung für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Unter Informationen und Anregungen gab es noch einige Wortbeiträge von Gemeinderäten.

     

    Berichterstatter Johann Groß

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